Gesundheitszeugnis beantragen
Beschreibung
Das Gesundheitszeugnis ist eine Belehrungsbescheinigung für Beschäftige im Lebensmittelgewerbe und in der Gastronomie.
Bei Beschäftigung im Lebensmittelbereich, wird eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz unbedingt benötigt.
Beantragung:
Beim Gesundheitsamt Mainz-Bingen
Verstöße gegen die Belehrungspflichten können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Die Belehrungspflicht betrifft die gewerbliche Tätigkeit, unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht.
Nicht davon betroffen sind ein- bis zweimalige Abgaben von Speisen, beispielsweise bei Vereinsfesten.
Adresse
Besucheranschrift
Isaac-Fulda-Allee 2d55124 Mainz
- Telefon
- +49 6131 69333-0
- Telefax
- +49 6131 69333-4098
- Internet
- Amt für Veterinärs- und Gesundheitswesen
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanRechtsgrundlagen
§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)