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Gesundheitszeugnis beantragen 

Beschreibung

Das Gesundheitszeugnis ist eine Belehrungsbescheinigung für Beschäftige im Lebensmittelgewerbe und in der Gastronomie.

Bei Beschäftigung im Lebensmittelbereich, wird eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz unbedingt benötigt.

Beantragung:
Beim Amt für Veterinärs- und Gesundheitswesen (Gesundheitsamt)

Verstöße gegen die Belehrungspflichten können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die Belehrungspflicht betrifft die gewerbliche Tätigkeit, unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht.
Nicht davon betroffen sind ein- bis zweimalige Abgaben von Speisen, beispielsweise bei Vereinsfesten.

Adresse

Besucheranschrift

Große Langgasse 29
55116 Mainz
Telefon
+49 6131 69333-0
Telefax
+49 6131 69333-4098
Internet

Erreichbarkeit

Rechtsgrundlagen

§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)