Gesundheitszeugnis beantragen
Beschreibung
Das Gesundheitszeugnis ist eine Belehrungsbescheinigung für Beschäftige im Lebensmittelgewerbe und in der Gastronomie.
Bei Beschäftigung im Lebensmittelbereich, wird eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz unbedingt benötigt.
Beantragung:
Beim Amt für Veterinärs- und Gesundheitswesen (Gesundheitsamt)
Verstöße gegen die Belehrungspflichten können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Die Belehrungspflicht betrifft die gewerbliche Tätigkeit, unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht.
Nicht davon betroffen sind ein- bis zweimalige Abgaben von Speisen, beispielsweise bei Vereinsfesten.
Adresse
Besucheranschrift
Große Langgasse 2955116 Mainz
- Telefon
- +49 6131 69333-0
- Telefax
- +49 6131 69333-4098
- Internet
- Amt für Veterinärs- und Gesundheitswesen
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanRechtsgrundlagen
§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)