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Gesundheitszeugnis beantragen 

Beschreibung

Das Gesundheitszeugnis ist eine Belehrungsbescheinigung für Beschäftige im Lebensmittelgewerbe und in der Gastronomie.

Bei Beschäftigung im Lebensmittelbereich, wird eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz unbedingt benötigt.

Beantragung:
Beim Gesundheitsamt Mainz-Bingen

Verstöße gegen die Belehrungspflichten können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Die Belehrungspflicht betrifft die gewerbliche Tätigkeit, unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht.
Nicht davon betroffen sind ein- bis zweimalige Abgaben von Speisen, beispielsweise bei Vereinsfesten.

Adresse

Besucheranschrift

Isaac-Fulda-Allee 2d
55124 Mainz
Telefon
+49 6131 69333-0
Telefax
+49 6131 69333-4098
Internet

Erreichbarkeit

Rechtsgrundlagen

§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)