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Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit beantragen 

Beschreibung

Von 22 Uhr bis 6 Uhr (Nachtzeit) sind Betätigungen die zu einer Störung der Nachtruhe führen können, verboten.

Ausnahmen von diesem Verbot sind nur dann zulässig, wenn die störende Betätigung in der Nacht im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse Beteiligter ist. Typische Beispiele für Tätigkeiten im öffentlichen Interesse sind wiederkehrende Instandsetzungsarbeiten an Gleiskörpern der privaten oder öffentlichen Verkehrseinrichtungen. Einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung können Sie beim Grün- und Umweltamt stellen.

Für den Betrieb von lärmintensiven Geräten und Maschinen müssen Sie gegebenenfalls zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung bei der Gewerbeaufsicht der SGD-Süd beantragen. Folgen Sie dazu dem Link zur Homepage der Gewerbeaufsicht.

Adresse

Besucheranschrift

Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 13 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Christiane Engel  +49 6131 12-3129  christiane.engelstadt.mainzde

Gebühren

Eine Nachtarbeitsgenehmigung kostet 50 Euro pro Nacht.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Grundlage ist § 4 das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG).