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Errichtung und Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen anzeigen 

Beschreibung

Ihre Anzeige zur Errichtung, wesentlichen Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe einer Heizölverbraucheranlage reichen Sie rechtzeitig vorher bei der zuständigen Behörde ein. Das Errichten dieser Anlagen ist nicht anzuzeigen, wenn

  • für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
  • die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.

Adresse

Besucheranschrift

Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Unterlagen

keine

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Datenschutzhinweis

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