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EU-Bescheinigung/Vermarktungsgenehmigung für geschützte Tier- und Pflanzenarten beantragen 

Beschreibung

Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten unterliegen verschiedenen gesetzlichen Verboten (z.B. Besitzverbot, Zugriffsverbot, Vermarktungsverbot). Diese schließen Teile und Produkte aus besonders geschützten Arten ein.

Zu den besonders geschützten Arten gehören neben vielen heimischen Arten auch alle europäisch geschützten Vogelarten sowie exotische Arten, wie z.B. Affen, Papageien Landschildkröten, verschiedene Echsenarten sowie Orchideen, Aloe-Pflanzen und Palisanderhölzer. Produkte können z.B. Handtaschen/Gürtel aus Schlangenleder, Elfenbeinprodukte und Pelze sein.

Welche Arten besonders geschützt sind, können Sie im Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz einsehen. 

Für streng geschützte Arten, die unter den besonderen Naturschutz fallen, besteht zusätzlich eine Pflicht zur Einholung einer EU-Bescheinigung/Vermarktungsgenehmigung. 

Der Antrag auf Ausstellung einer EU-Bescheinigung/Vermarktungsgenehmigung können Sie per Post oder per E-Mail stellen. Nutzen Sie dazu das angehängte Formular. Sie können den Antrag auch digital über das Portal für die Registrierung meldepflichtiger artgeschützter Tiere stellen. Folgen Sie dazu dem angegebenen Link.

Adresse

Besucheranschrift

Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
E-Mail
cites.artenschutzstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer EU-Bescheinigung/Vermarktungsgenehmigung
  • Herkunftsnachweis der Elterntiere in Kopie
  • Identitätsbestimmender Nachweis in Kopie (z.B. Fotodokumentation, Transpondernummer mit Beleg, Kraniogramm, Pedigramm, Ringnummer)

Gebühren

Je EU-Bescheinigung/Vermarktungsgenehmigung 35 €.

Rechtsgrundlagen