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Gewerbliche und private Nutzung von Grünanlagen, Genehmigung beantragen 

Beschreibung

Grünanlagen im Sinne der Grünanlagensatzung sind alle der Öffentlichkeit zugänglichen Grün- und Erholungsanlagen (insbesondere Parks, Uferanlagen, Kinderspielplätze und Bolzplätze (auch mit zugehörigen Wasseranlagen und Anpflanzungen, wie z.B. Gärten und Bäumen) sowie Tiergehege, auch dann, wenn für das Betreten oder Benutzen Benutzungsgebühren oder Eintrittsgelder erhoben werden.

Die öffentlichen Grünanlagen dienen als Ruhezonen innerhalb der Stadt, der Erholung und Entspannung der Einwohner:innen, zum Teil darüber hinaus und der aktiven Freizeitgestaltung. Die Grünanlagen dienen zugleich dem Ausgleich der vielfältigen Umweltbelastungen der Großstadt. Die in ihnen vorhandenen Pflanzen und Tiere verdienen daher besonderen Schutz vor Störungen und sonstigen schädlichen Einwirkungen aller Art.

Zur Sicherstellung der o.g. Aufgaben öffentlicher Grünanlagen ist die Durchführung von Veranstaltungen in diesen grundsätzlich untersagt.

Das Grün- und Umweltamt der Stadtverwaltung Mainz kann Ausnahmen von den Verboten schriftlich gestatten. Im Falle von privaten oder kommerziellen Veranstaltungen müssen Sie eine Sondernutzungsgebühr entrichten. Schäden müssen Sie selbst auf eigene Kosten nach den Vorgaben des Grün- und Umweltamtes beheben. Sie müssen die Veranstaltungen rechtzeitig schriftlich bei der Zentralen Koordinierungsstelle (Standes-, Rechts- und Ordnungsamt) beantragen.

Es handelt sich bei jeder Ausnahmegenehmigung um eine Einzelfallgenehmigung. Sie haben keinen Anspruch auf Genehmigung.

Unterlagen

Bei Bedarf fordern wir weitere Unterlagen an.

Gebühren

  • Verwaltungsgebühr:25 €
  • Sondernutzungsgebühr:(siehe Link zum Kostenplan)