Untere Abfallbehörde
Beschreibung
Unsere Aufgaben sind der Vollzug der abfallrechtlichen Bestimmungen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und hieraus resultierende Rechtsverordnungen, Verpackungsgesetz, Abfallsatzung der Stadt Mainz, Straßenreinigungssatzung der Stadt Mainz). Eine weitere Aufgabe ist die Kontrolle, Überwachung und Durchsetzung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung. Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen von Abfällen, z. B. Altkleider, Metall, etc. sind vor der Durchführung bei der Abfallbehörde nach § 18 KrWG anzuzeigen.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
nicht erforderlich
Gebühren
nicht erforderlich