Verbrennen von pflanzlichen Abfällen anzeigen
Beschreibung
Pflanzliche Abfälle müssen grundsätzlich verwertet werden. Dies gilt auch bei Mengen unter 3 m³. Eine Verbrennung kommt nur in engen Ausnahmefällen und unter den Bestimmungen der Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen in Betracht.
Ausnahmen sind möglich, wenn es sich um nicht verwertbare Pflanzenteile wie das Wurzelwerk handelt und für diese keine zumutbare Entsorgung möglich ist.
Weiterhin sind Ausnahmen möglich, wenn die Pflanzen von Krankheiten befallen sind.
Wenn Sie pflanzliche Abfälle verbrennen möchten, müssen Sie das vorher anzeigen. Nutzen Sie hierzu das angehängte Formular.
Adresse
Besucheranschrift
Grün- und UmweltamtGeschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- abfallbehoerdestadt.mainzde
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660
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