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Kopfillustration
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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen anzeigen 

Beschreibung

Pflanzliche Abfälle müssen grundsätzlich verwertet werden. Dies gilt auch bei Mengen unter 3 m³. Eine Verbrennung kommt nur in engen Ausnahmefällen und unter den Bestimmungen der Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen in Betracht.

Ausnahmen sind möglich, wenn es sich um nicht verwertbare Pflanzenteile wie das Wurzelwerk handelt und für diese keine zumutbare Entsorgung möglich ist.
Weiterhin sind Ausnahmen möglich, wenn die Pflanzen von Krankheiten befallen sind.

Wenn Sie pflanzliche Abfälle verbrennen möchten, müssen Sie das vorher anzeigen. Nutzen Sie hierzu das angehängte Formular.

Adresse

Besucheranschrift

Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
E-Mail
abfallbehoerdestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660