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Zufahrt in das Mombacher Unterfeld beantragen 

Beschreibung

Das Mombacher Unterfeld liegt im Landschaftsschutzgebiet „Rheinhessisches Rheingebiet“ und umfasst auch das Naturschutzgebiet „Mombacher Rheinufer“. Das Befahren des Mombacher Unterfeldes mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich nicht gestattet.

Nur Eigentümer:innen und Pächter:innen von Kleingärten kann die Zufahrt bestätigt werden.

Pro Grundstück kann für höchstens zwei Fahrzeuge die Zufahrt bestätigt werden. Sollte für ein neues Fahrzeug eine Zufahrtsbestätigung benötigt werden, so ist zunächst eine gültige, jedoch nicht mehr benötigte Zufahrtsbestätigung an die untere Abfallbehörde zurückzusenden.

Adresse

Besucheranschrift

Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus C
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
E-Mail
abfallbehoerdestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Unterlagen

  • Vordruck zur Bestätigung der Zufahrt in das Mombacher Unterfeld
  • Ausweisdokument in Kopie
  • Kaufvertrag/Pachtvertrag in Kopie
  • Fahrzeugschein/e in Kopie