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Ehrung, Anregung 

Beschreibung

Besondere bürgerschaftliche Aktivitäten zum Wohle der Stadt und seiner Bürgerinnen und Bürger würdigt der Oberbürgermeister mit Ehrungen. Diese Ehrungen sind ein Zeichen der Wertschätzung für beispielhaftes Engagement.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann eine Auszeichnung für eine andere Bürgerin oder einen anderen Bürger anregen. Selbstanregungen sind ausgeschlossen. Die Anregung muss schriftlich erfolgen und ist an den Oberbürgermeister oder das Protokoll zu richten.

Die Nennung einer bestimmten Ehrung ist nicht notwendig. Es genügt, wenn allgemein eine städtische Ehrung angeregt wird. Das Protokoll prüft die Anregung und informiert die Anregende, den Anregenden über das Ergebnis.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2060
Telefax
+49 6131 12-3819
E-Mail
protokollstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Sibylle von Roesgen Sachgebietsleitung  +49 6131 12-2060  protokollstadt.mainzde

Fristen

In der Regel mehrere Monate

Rechtsgrundlagen

Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde, Festlegung des Oberbürgermeisters, für die Ehrenbürgerschaft gilt die Gemeindeordnung für RLP, § 23.