Abfallgebühr bezahlen
Beschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
In der Jahresgebühr sind u. a. folgende Leistungen enthalten:
- Sammlung, Transport und Entsorgung des Restabfalls
- Sammlung und Transport der Wertstoffe Bioabfall und Papier
- Abholung und Verwertung von sperrigen Abfällen
- Abholung und Verwertung von Elektro- und Elektronikschrott (auch z. B. Kühlschränke, Herde = weiße Ware)
- Sammlung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil
- Betrieb von Wertstoffhöfen, Entsorgungszentren und der stationären Schadstoffannahmestelle
- Kosten der Deponienachsorge
- Verwaltungskosten
Über die Anpassung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren zum 1. Januar 2023 informieren die KAW Mainz-Bingen und die Stadtreinigung Mainz auf ihrer Website.
Adresse
Besucheranschrift
Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR (KAW)Zwerchallee 24
55120 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3456
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie:71, 76, 92
Haltestelle: Tierheim Mainz
Linie: 71, 92
Haltestelle: Zwerchallee (+ Fußweg 500 m)
Linien: 50, 51, 60, 62, 63, 71, 80, 81, 92
Gebühren
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Die Gebühr für die Abfallentsorgung wird durch einen Gebührenbescheid festgesetzt.
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Mainz
Hinweise
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Voraussetzungen
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.