Eheurkunde beantragen
Beschreibung
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
- die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
- Ort und Tag ihrer Geburt und
- Ort und Tag der Eheschließung.
Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Hinweis Urkundenanforderung:
Unter Online-Services finden Sie unser Online-Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Eheregister.
Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Fax beantragen. Legen Sie dazu eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Die Bestelladresse lautet:
Standesamt Mainz, Kaiserstraße 3–5, 55116 Mainz
Fax: 06131 12-2032
Wenn Sie in Mainz oder in einem der früher selbstständigen Vororte Bretzenheim, Drais, Ebersheim, Finthen, Gonsenheim, Hechtsheim, Laubenheim, Marienborn, Mombach oder Weisenau geheiratet haben, können Sie die Eheurkunde beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt der Landeshauptstadt Mainz beantragen.
Bei Eheschließungen, die länger als 80 Jahre zurückliegen, erhalten Sie die Urkunden beim Stadtarchiv, Rheinallee 3b, 55116 Mainz
E-Mail: stadtarchivstadt.mainzde.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie zuvor telefonisch einen Termin vereinbaren. Das gilt bei folgenden Anliegen:
- Urkundenstelle
- Kirchenaustritte
- Geburtsbeurkundungen
- Eheanmeldungen, Sonderfälle, z. B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen
- Rentenrechtliche Angelegenheiten
Sterbefallbeurkundungen:
Montag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch 10 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggfls. Rentenbescheid
- Nachweis, dass Sie die Urkunde für amtliche Zwecke benötigen.
Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person
- Vollmacht (Bitte nutzen Sie das zur Verfügung gestellte Formular der Stadtverwaltung.)
- Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Gebühren
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 13,00 Euro, das zweite und jedes weitere mit beantragte und im gleichen Arbeitsgang hergestellte Stück 6,50 Euro.
- Eheurkunde DIN A4 Format: 13 Euro
- Eheurkunde Stammbuchformat: 13 Euro
- Eheurkunde mehrsprachiges Format: 13 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister: 13 Euro
Keine Gebühren fallen an für
- Rentenzwecke
- Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II, sofern die Urkunde für amtliche Zwecke benötigt wird
- Sozialhilfe
- Grundsicherung (für erwerbsgeminderte Personen ab 65 Jahren)
Zahlungsart
- Vor Ort: Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.), Mobile Payments, Barzahlung ist nicht möglich!
- Bei Online-Beantragung: PayPal, Mastercard, Visa, Giropay, Paydirekt
- Bei Beantragung per Post und Fax: Rechnung
Rechtsgrundlagen
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 57 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Personenstandsverordnung (PStV)
- lfd. Nr. 16.6 der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Hinweise
Zur Vorlage im Ausland können wir Ihnen eine internationale Urkunde bzw. einen mehrsprachigen Auszug aus dem Eheregister ausstellen. Dazu kreuzen Sie im Antrag bitte das entsprechende Kästchen an.
Bitte beachten Sie:
Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim gehören zum Standesamtsbezirk Wiesbaden.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegattin oder Ehegatten,
- Lebenspartnerin oder Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) sowie
- Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).