Prostituiertenschutzgesetz
Beschreibung
Anmeldepflicht für Prostituierte
Wer sexuelle Dienstleistungen anbieten möchte, muss dies bei der Behörde vorher anmelden. Nach einem persönlichen Informations- und Beratungsgespräch wird in der Regel eine Anmeldebescheinigung ausgestellt. Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 06131- 12-3236.
Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt hierzu ab dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnis der Behörde. Zum Prostitutionsgewerbe gehören:
- das Betreiben von Prostitutionsstätten
- das Bereitstellen von Prostitutionsfahrzeugen
- die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen
- das Betreiben einer Prostitutionsvermittlung.
Das Prostitutionsgewerbe darf erst betrieben werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 401
- Telefon
- +49 6131 12-3236
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A - H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I - S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T - Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Thomas Feldmann Tel. 12-3236
Michelle Schönberg Tel. 12-3132
Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
Anmeldepflicht für Prostituierte
- Ausgefülltes Formular Anzeige einer Prostitutionstätigkeit nach § 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Kopie Ausweisdokument
- Nachweis über gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG
- Bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern: Nachweis der Berechtigung eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben zu dürfen
Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- Betriebskonzept
Gebühren
Anmeldepflicht für Prostituierte
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Besonderes Gebührenverzeichnis).
- Anmeldebescheinigung: 30,00 Euro
- Verlängerung Anmeldebescheinigung: 15,00 Euro
- Aliasbescheinigung: 10,00 Euro
Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Besonderes Gebührenverzeichnis) nach dem Zeitaufwand verbunden mit einer Mindestgebühr.
- Erlaubnis Prostitutionsgewerbe: mindestens 390,00 Euro
- Erlaubnis Stellvertretung: mindestens 150,00 Euro
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht
Formulare
- Prostitutionstätigkeit nach § 3 ProstSchG, Anmeldung
- Erlaubnis nach § 12 ProstSchG, Antrag
- Stellvertretererlaubnis nach § 13 ProstSchG, Antrag
- Betriebskonzept nach § 16 ProstSchG, Vordruck
- Prostituiertenschutzgesetz, Meldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG
- Prostitutionsfahrzeuge, Anlage zum Betriebskonzept
Merkblätter
- Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (deutsch)
- Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (englisch)
- Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (französisch)
- Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (spanisch)
- Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (rumänisch)
- Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (bulgarisch)
- Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (thai)
- Karte Sperrgebiet