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Prostituiertenschutzgesetz 

Beschreibung

Anmeldepflicht für Prostituierte

Wer sexuelle Dienstleistungen anbieten möchte, muss dies bei der Behörde vorher anmelden. Nach einem persönlichen Informations- und Beratungsgespräch wird in der Regel eine Anmeldebescheinigung ausgestellt. Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 06131 12-3236.

Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, benötigt hierzu ab dem 1. Juli 2017 eine Erlaubnis der Behörde. Zum Prostitutionsgewerbe gehören:

  • das Betreiben von Prostitutionsstätten
  • das Bereitstellen von Prostitutionsfahrzeugen
  • die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen
  • das Betreiben einer Prostitutionsvermittlung.

Das Prostitutionsgewerbe darf erst betrieben werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
401
Telefon
+49 6131 12-3236
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens 
orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn,  Buchstaben     A - H         Tel. 12-2409
Herr Müller,       Buchstaben     I - S, St      Tel. 12-2414
Herr Busch,       Buchstaben     Sch, T - Z   Tel. 12-2399

Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.

Thomas Feldmann     Tel. 12-3236
Michelle Schönberg   Tel. 12-3132


Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr 
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Unterlagen

Anmeldepflicht für Prostituierte

  • Ausgefülltes Formular Anzeige einer Prostitutionstätigkeit nach § 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
  • 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Kopie Ausweisdokument
  • Nachweis über gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG
  • Bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländer:innen: Nachweis der Berechtigung eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben zu dürfen

Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe

  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
  • Betriebskonzept

Gebühren

Anmeldepflicht für Prostituierte

Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Besonderes Gebührenverzeichnis).

  • Anmeldebescheinigung: 30 Euro
  • Verlängerung Anmeldebescheinigung: 15 Euro
  • Aliasbescheinigung: 10 Euro

Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe 

Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Besonderes Gebührenverzeichnis) nach dem Zeitaufwand verbunden mit einer Mindestgebühr.

  • Erlaubnis Prostitutionsgewerbe: mindestens 390 Euro
  • Erlaubnis Stellvertretung: mindestens 150 Euro

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

EC-Kartenzahlung erwünscht