Rente - Altersrente für Frauen
Beschreibung
Fragen und Informationen zum Thema Rente beantwortet das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt, Sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten
- Auskünfte und Beratung in allen Sozialversicherungsangelegenheiten, insbesondere gesetzliche Rentenversicherung
- Ausgabe von Informationsmaterial
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Altersrente für Frauen:
- ab dem 60. Lebensjahr, nur noch für Geburtsjahrgänge bis 1951
- frühestens 3 Monate vor / spätestens 3 Monate nach Erfüllung der Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Wartezeit von 15 Versicherungsjahren und
- ab dem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Geburtsbeurkundungen, Urkundenstelle, Kirchenaustritte, Rentenrechtliche Angelegenheiten
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren.
Sterbefallbeurkundungen
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch: 10 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Daniella Breitsprecher | Sachbearbeiterin Renten-/Sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten | +49 6131 12-2453 | daniella.breitsprecherstadt.mainzde |
Unterlagen
Anträge, Broschüren und Informationen sind im Standes-, Rechts- und Versicherungsamt erhältlich
Gebühren
Die Antragstellung für eine Rente ist gebührenfrei.
Fristen
30 Minuten bis 1 Stunde / Termine innerhalb von 14 Tagen
Hinweise
- Bei Rentenbeginn mit 60. Lebensjahr erfolgt eine Rentenkürzung um 18 %
(Verringerung um 0,3 % für jeden späteren monatlichen Rentenbeginn). - Der Hinzuverdienst ist begrenzt!
