Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
Beschreibung
Mit der Rente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder mit Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.
Wurden Sie in der Zeit von 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.
Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jedoch auch vorzeitig in Anspruch nehmen – frühestens 3 Jahre vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dann erhalten Sie jedoch einen Abschlag bis maximal 10,8 Prozent.
Sonderfall "Vertrauensschutz":
Wenn Sie
- vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden,
- am 1. Januar 2007 schwerbehindert waren und
- Anpassungsgeld für entlassene Beschäftigte des Bergbaus bezogen haben,
können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 63 Jahren ohne Abschläge in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Mit einem Abschlag von 10,8 Prozent können Sie die Rente dann vorzeitig bereits mit 60 Jahren in Anspruch nehmen.
Hinweis: Der Rentenanspruch besteht auch weiterhin, wenn während des Bezugs der Rente die Schwerbehinderung aufgehoben wird.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Geburtsbeurkundungen, Urkundenstelle, Kirchenaustritte, Rentenrechtliche Angelegenheiten
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren.
Sterbefallbeurkundungen
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch: 10 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Daniella Breitsprecher | +49 6131 12-2453 | daniella.breitsprecherstadt.mainzde |
Unterlagen
- Rentenantrag für schwerbehinderte Menschen
- Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch)
- Schwerbehindertenausweis oder -bescheid
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
- Antragsfrist 3 Monate
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Hinweise
- Informationen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen/altersrente-fuer-schwerbehinderte-menschen_node.html
