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Anleinpflicht von Hunden in Mainz 

Beschreibung

Anleinpflicht von Hunden:

  • in öffentlichen Anlagen
  • im Bereich der Fußgängerzonen
  • in bestimmten Natur- und Landschaftsschutzgebieten
  • aufgrund von Rechtsverordnungen des Umweltamtes

Bei festgestellten Verstößen:

  • Meldung an die Sachbearbeitung (siehe Formular), daraufhin ist ein Ordnungs- oder Verwarnungsgeld möglich

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3993
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:

Jede Erlaubnis im Bereich Waffen-, Jagd- oder Sprengstoffrecht setzt eine vorherige Sachbearbeitung incl. Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Es ist daher immer zuerst ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen (Einwurf bei der Stadt, E-Mail, Fax, Post).

Gerne können Sie hierfür unsere Antragsformulare auf der Homepage nutzen um an alle nötigen Angaben zu denken.

Nach erfolgter Sachbearbeitung meldet sich der/die jeweilige Sachbearbeiter:in bei Ihnen und vereinbart einen persönlichen Termin zur abschließenden Bearbeitung (Einträge, Verlängerungen, Aushändigung von Erlaubnissen, etc.).

Sollten Sie ein anderweitiges Anliegen haben sind unsere Mitarbeitenden wie folgt telefonisch erreichbar:

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn, Buchstaben        A bis H         Tel. 12-2409
Herr Müller,   Buchstaben        I bis S, St     Tel. 12-2414
Herr Busch,    Buchstaben   Sch, T bis Z         Tel. 12-2399

Fischereischeine:

Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren! 

Michelle Schönberg, Tel. 12-3132

Romy Anthes,         Tel. 12-3236



Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Anleinpflicht von Hunden in Mainz, freilaufende, streunende Hunde und gefährliche Hunde, Landeshundegesetz, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, Sperrbezirksverordnung Anleinpflicht von Hunden in Mainz, freilaufende, streunende Hunde und gefährliche Hunde, Landeshundegesetz, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten  +49 6131 12-3993  gefaehrliche.hundestadt.mainzde

Unterlagen

Da eine eigenhändige Unterschrift in dem Formular notwendig ist, bitten wir Sie, uns diese nicht per E-Mail zu übersenden. Es werden deshalb nur Anträge/Anzeigen akzeptiert, die uns unterschrieben auf dem Postwege oder per Fax zugehen

Benötigte Angaben bei Meldung eines nicht-angeleinten Hundes:

  • Genaue Tatzeit
  • Tatort sowie
  • kurze Schilderung des Verstoßes
  • mit Personenbeschreibung und Angabe der Hunderasse.

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Abs. 3 Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen

  • § 1 und § 2 Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von einzelnen Grünanlagen im Gebiet der Stadt Mainz gegen Verunreinigung durch Hunde

  • § 2 Abs. 2 Grünanlagensatzung

  • Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)

  • Rechtsverordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiet

Hinweise

  • Gemäß § 28 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Haus- und Stalltiere im Straßenverkehr nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.

  • Weitere Zuständigkeiten nach Dienstschluss ab 15.30 Uhr: Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes, Tel. 06131 12-49333 (rund um die Uhr besetzt)