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Ausschankerlaubnisse / Gestattungen von öffentlichen Veranstaltungen 

Beschreibung

1. Für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen

bei denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden sollen, erteilt
das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt eine entsprechende Ausschankerlaubnis/Gestattung.

2. Für Ausschankerlaubnis/Gestattung für
Volksfeste, Messen sowie alle festzusetzenden Veranstaltungen ist das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften zuständig.

Beantragung:

  • schriftlich
  • Eingang mindestens 3 Wochen vor Festbeginn

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
202
Telefon
+49 6131 12-2426
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr.: 9 bis 12 Uhr


oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Unterlagen

Hinweis:

Anträge und Anlagen ohne Termin sind in verschlossenen und adressierten Briefumschlägen einzureichen.

Gebühren

Gestattung: 35,00 Euro

 

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung 
  • EC-Karte

    EC-Kartenzahlung erwünscht