Ausschankerlaubnisse / Gestattungen von öffentlichen Veranstaltungen
Beschreibung
1. Für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen
bei denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden sollen, erteilt
das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt eine entsprechende Ausschankerlaubnis/Gestattung.
2. Für Ausschankerlaubnis/Gestattung für
Volksfeste, Messen sowie alle festzusetzenden Veranstaltungen ist das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften zuständig.
Beantragung:
- schriftlich
- Eingang mindestens 3 Wochen vor Festbeginn
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 202
- Telefon
- +49 6131 12-2426
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
Hinweis:
Anträge und Anlagen ohne Termin sind in verschlossenen und adressierten Briefumschlägen einzureichen.
Gebühren
Gestattung: 35,00 Euro
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht