Demonstrationen, Versammlungswesen
Beschreibung
Versammlungen und Demonstrationen werden vom Standes-, Rechts- und Ordnungsamt bearbeitet.
Als Veranstalterin, Veranstalter, Leiterin oder Leiter einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzuges nehmen Sie aktiv Ihr Grundrecht aus Artikel 8 des Grundgesetzes wahr. Trotz des hohen Stellenwertes dieses Grundrechtes ist dieses jedoch nicht schrankenlos.
Es wird daher darauf hingewiesen, dass Sie Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge mindestens 48 Stunden vor deren Bekanntgabe - also bevor dazu mittels Plakaten, Telefonketten, sozialer Medien etc. aufgerufen wird - beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt als zuständiger Versammlungsbehörde anmelden müssen (§ 14 Abs. 1 VersammlG).
Ein entsprechendes Anmeldeformular mit den für die Behörden erforderlichen Daten steht auf dieser Seite zum Download bereit. Weitere Informationen finden Sie darüber hinaus auch im zur Verfügung gestellten Merkblatt.
Im Falle von Eilversammlungen, d.h. Versammlungen, die aufgrund aktueller Ereignisse durchgeführt werden, ohne dass eine Einhaltung der 48-Stunden-Frist möglich ist, kann die Anmeldung außerhalb der üblichen Dienstzeiten und am Wochenende auch telefonisch an den Zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienst des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes unter Tel. +49 6131 12-49333 oder notfalls die zuständige Polizeidienststelle unter Telefon +49 6131 65-0 gerichtet werden.
Nicht angemeldete Versammlungen oder Aufzüge können aufgelöst werden.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3588
- Telefon
- +49 6131 12-3837
- Telefon
- +49 6131 12-2223
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- demonstrationstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A - H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I - S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T - Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Thomas Feldmann Tel. 12-3236
Michelle Schönberg Tel. 12-3132
Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport