Fehlgeburt anzeigen
Kurzbeschreibung
Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.
Beschreibung
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.
Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.
Das Standesamt kann der oder dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.
Eltern tot geborener Kinder können seit Mai 2013 die Geburt beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt eintragen lassen, ihrem Kind einen Namen und damit offiziell eine Existenz geben. Diese Regelung gilt auch für Eltern, deren Sternenkind bereits vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht lebend zur Welt gekommen ist.
Eingetragen werden können:
- Vorname/n
- Familienname
- Geschlecht
- Geburtstag
- Geburtsort
- Angaben zu den Eltern
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Geburtsbeurkundungen, Urkundenstelle, Kirchenaustritte, Rentenrechtliche Angelegenheiten
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten, müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren.
Sterbefallbeurkundungen
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch: 10 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Jeanette Apitz | Geburtsbeurkundung, Sternenkinder | +49 6131 12-2615 | jeanette.apitzstadt.mainzde |
| Frau Loredana Guida | Geburtsbeurkundung, Sternenkinder | +49 6131 12-2728 | loredana.guidastadt.mainzde |
| Frau Corinna Popp | Geburtsbeurkundung, Sternenkinder | +49 6131 12-2443 | corinna.poppstadt.mainzde |
Unterlagen
- Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Eine Angabe zum vorgesehen Familiennamen und Vornamen des Kindes
- Mutterpass
- ggf. Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt
Gebühren
- Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erfolgt die Ausstellung sofort.
Fristen
In der Regel gibt es keine nennenswerten Fristen, da es sich hier um Trauerbewältigung der betroffenen Personen handelt. Da keine Beurkundung erfolgt und die Bescheinigung keine Rechtswirkungen zur Folge hat, kommen hier, z. B. die Fristen der Anzeige einer Lebendgeburt nicht in Betracht.
Voraussetzungen
Es lag eine Fehlgeburt vor, diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.
Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei Ihnen als Mutter.
