Fehlgeburt anzeigen
Kurzbeschreibung
Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.
Beschreibung
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.
Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.
Das Standesamt kann der oder dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Urkundenstelle, Kirchenaustritte
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Geburtsbeurkundungen
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Sterbefallbeurkundungen
Montag 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch 10 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Rentenrechtliche Angelegenheiten
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Jeanette Apitz | Geburtsbeurkundung, Sternenkinder | +49 6131 12-2615 | jeanette.apitzstadt.mainzde |
Frau Loredana Guida | Geburtsbeurkundung, Sternenkinder | +49 6131 12-2728 | loredana.guidastadt.mainzde |
Frau Corinna Popp | Geburtsbeurkundung, Sternenkinder | +49 6131 12-2443 | corinna.poppstadt.mainzde |
Unterlagen
- Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
- Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Eine Angabe zum vorgesehen Familiennamen und Vornamen des Kindes
- Mutterpass
- ggf. Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt
Gebühren
- Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erfolgt die Ausstellung sofort.
Fristen
In der Regel gibt es keine nennenswerten Fristen, da es sich hier um Trauerbewältigung der betroffenen Personen handelt. Da keine Beurkundung erfolgt und die Bescheinigung keine Rechtswirkungen zur Folge hat, kommen hier, z. B. die Fristen der Anzeige einer Lebendgeburt nicht in Betracht.
Formulare
Keine
Voraussetzungen
Es lag eine Fehlgeburt vor, diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.
Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei Ihnen als Mutter.
Verfahrensablauf
Das Standesamt kann der oder dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt ausstellen.
Die Anzeige muss mündlich oder schriftlich erfolgen.
Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt, eines Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen anerkannten Passersatzpapiers der Eltern sowie eine Angabe zum vorgesehen Familiennamen und Vornamen des Kindes.
Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.