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Fehlgeburt anzeigen 

Kurzbeschreibung

Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

Beschreibung

Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.

Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.

Das Standesamt kann der oder dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Urkundenstelle, Kirchenaustritte
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Geburtsbeurkundungen
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Sterbefallbeurkundungen
Montag 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch 10 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

Rentenrechtliche Angelegenheiten
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Jeanette Apitz Geburtsbeurkundung, Sternenkinder  +49 6131 12-2615  jeanette.apitzstadt.mainzde
 Frau Loredana Guida Geburtsbeurkundung, Sternenkinder  +49 6131 12-2728  loredana.guidastadt.mainzde
 Frau Corinna Popp Geburtsbeurkundung, Sternenkinder  +49 6131 12-2443  corinna.poppstadt.mainzde

Unterlagen

  • Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
  • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • Eine Angabe zum vorgesehen Familiennamen und Vornamen des Kindes
  • Mutterpass
  • ggf. Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt

Gebühren

  • Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel erfolgt die Ausstellung sofort.

Fristen

In der Regel gibt es keine nennenswerten Fristen, da es sich hier um Trauerbewältigung der betroffenen Personen handelt. Da keine Beurkundung erfolgt und die Bescheinigung keine Rechtswirkungen zur Folge hat, kommen hier, z. B. die Fristen der Anzeige einer Lebendgeburt nicht in Betracht.

Formulare

Keine

Voraussetzungen

Es lag eine Fehlgeburt vor, diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen angezeigt.

Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, d. h. Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei Ihnen als Mutter.

Verfahrensablauf

Das Standesamt kann der oder dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt ausstellen.

Die Anzeige muss mündlich oder schriftlich erfolgen.

Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellten Bescheinigung über die Fehlgeburt, eines Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen anerkannten Passersatzpapiers der Eltern sowie eine Angabe zum vorgesehen Familiennamen und Vornamen des Kindes.

Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.