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Gefährliche Hunde, Erlaubnis beantragen 

Beschreibung

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigen Sie eine Erlaubnis. Kraft Gesetzes als gefährliche Hunde gelten Hunde der nachfolgenden Rassen inklusive Hunde, die von diesen Rassen abstammen:

  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Pit Bull Terrier.

Darüber hinaus gelten Hunde als gefährlich, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder bereits als bissig auffällig geworden sind.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Raum
1. Stock, 104
Telefon
+49 6131 12-3993
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
gefaehrliche.hundestadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78, 80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer. Es gibt einen barrierefreien Zugang in der Löwenhofstraße 1.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Heike Neumann Anleinpflicht von Hunden in Mainz, freilaufende, streunende Hunde und gefährliche Hunde, Landeshundegesetz, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten  +49 6131 12-3993  gefaehrliche.hundestadt.mainzde

Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung
  • Nachweis, dass die charakterliche Eignung besteht, einen solchen Hund zu halten
    (Führungszeugnis, Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle)
  • Haftpflichtnachweis
  • Chip-Bescheinigung einer Tierarztpraxis
  • Bescheinigung über die Unfruchtbarmachung des gefährlichen Hundes (entfällt bei bissigen Hunden)

Gebühren

Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.

  • Erlaubnisgebühr: 38,50 € bis 155 €
  • Widerruf der Erlaubnis: 38,50 € bis 155 €
  • Maulkorbbefreiung: 7,50 € bis 77 €

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung 
  • EC-Karte

EC-Kartenzahlung erwünscht

Fristen

nach Vorlage der Unterlagen: sofort, ggf. Postweg

Hinweise

Der Begriff "berechtigtes Interesse" ist eng auszulegen.

  • Die Erteilung einer Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes kommt grundsätzlich nur in besonders begründeten Einzelfällen in Betracht.
  • Die gefährlichen Hunde müssen Sie in einer Tierpraxis durch einen elektronisch lesbaren Chip in ISO-Norm mit einer 15-stelligen Identifikationsnummer unverwechselbar kennzeichnen.
  • Handel, Zucht und Vermehrung von gefährlichen Hunden sind verboten.
  • In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich Maulkorb- und Leinenzwang für gefährliche Hunde.
  • Eine Ausnahme hiervon gewähren wir nur, wenn es sich um einen kranken Hund handelt, bei dem durch das Tragen eines Maulkorbes eine ernste Gefahr für die Gesundheit des Tieres entsteht und auf Grund der Art der Krankheit ausgeschlossen werden kann, dass er Menschen, Tiere oder Sachen angreift und beißt.
  • Ein gefährlicher Hund kann vom Maulkorbzwang befreit werden,
    wenn er sich nicht als bissig erwiesen hat und die Hundehalter:in bzw. Hundeführer:in mit ihm die Begleithundeprüfung abgelegt hat. Auch bei Welpen (bis zur 16. Lebenswoche) und jungen Hunden können wir eine zeitlich befristete Ausnahme (bis zum 12. Monat) verfügen.
  • Sie müssen stets einen formlosen Antrag auf Maulkorbbefreiung beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt einreichen.

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