Geldwäscheangelegenheiten
Beschreibung
Geldwäsche ist die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes, wie etwa durch Drogen- oder Waffenhandel, in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Ziel des Geldwäschegesetzes ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Dafür wird der zuständigen Aufsichtsbehörde ein Geldwäschebeauftragter benannt.
Das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt der Landeshauptstadt Mainz ist Aufsichtsbehörde für:
- Versicherungsvermittler
- Immobilienmakler
- Güterhändler
Bitte geben Sie bei Kontaktaufnahme Ihre Branchenzugehörigkeit an.
Weiterführende Informationen zum Thema Geldwäschebeauftragte und Geldwäschegesetz finden Sie in den zur Verfügung gestellten Merkblättern und Flyern.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 206a
- Telefon
- +49 6131 12-3276
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A - H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I - S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T - Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Thomas Feldmann Tel. 12-3236
Michelle Schönberg Tel. 12-3132
Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Saikali | Geldwäscheangelegenheiten | +49 6131 12-3276 |
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - Geldwäschegesetz - vom 13.08.2008, zuletzt geändert am 18.02.2013 (BGBl I S. 268).
- Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Geldwäschegesetz (GwGZuVO) vom 04.05.2011
- Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten.
Hinweise
Formulare
- Geldwäschegesetz, Geldwäschebeauftragte:r, Anzeigeformular (Website der ADD RLP)
- Geldwäschegesetz, Dokumentationsbogen juristische Personen (Website der ADD RLP)
- Geldwäschegesetz, Dokumentationsbogen für natürliche Personen (Website der ADD RLP)
- Geldwäschegesetz, Dokumentationsbogen im Fall verstärkter Sorgfaltspflichten (Website der ADD RLP)
- Geldwäschegesetz, Erklärung zur betrieblichen Geldwäscheprävention für Versicherungsvermittler:innen und Immobilienmakler:innen (Website der ADD RLP)
- Geldwäschegesetz, Erklärung zur betrieblichen Geldwäscheprävention für Güterhändler:innen (Website der ADD RLP)
Merkblätter
- Bestellung eines Geldwäschebeauftragten bei gewerblichen Güterhändlern
- Geldwäschegesetz, Neuerungen des GwGs in 2023
- Geldwäschegesetz, Güterhändler
- Geldwäschegesetz, Riskomanagement
- Geldwäschegesetz, Sorgfaltpflicht in Bezug auf Kunden
- Merkblatt-Verdachtsmeldung.pdf
- Geldwäschegesetz, Geldwäsche Allgemein