Gewerbe abmelden
Kurzbeschreibung
Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.
Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle
- Montag, Mittwoch und Donnerstag, 9 Uhr bis 12 Uhr
- Mittwoch, 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr
- Dienstag und Freitag geschlossen
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Erbap |
|
06131 12-2752 | gewerbemeldestellestadt.mainzde |
Herr Kevin Wex |
|
+49 6131 12-2752 | gewerbemeldestellestadt.mainzde |
Unterlagen
Benötigte Unterlagen:
- ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
- Kopie Personalausweis oder Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürger:innen (jeweils Vorder- und Rückseite) oder Kopie des Reisepasses zusammen mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Bei eingetragenen Firmen:
- ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
- Kopie der Personalausweise der Geschäftsführung
Bei unselbstständiger Zweigniederlassung:
- ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
- Kopie der Personalausweise der Geschäftsführung
Bei Vertretung der Gewerbetreibenden oder Geschäftsführenden:
- schriftliche Vollmacht
- Original-Ausweis der vollmachtgebenden Person
- Original-Ausweis der vollmachtnehmenden Person
- davon jeweils eine Kopie (Vorder- und Rückseite) des Personalausweises oder Aufenthaltstitels bei NICHT-EU-Bürger:innen
Hinweis: Führerschein, Krankenkassenkarte oder ähnliches sind nicht ausreichend und werden nicht akzeptiert. Sie müssen einen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vorlegen!
Gebühren
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Für die Prüfung und Bescheinigung des Empfangs einer Anzeige über die Aufgabe eines Gewerbebetriebs fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an.
Zahlungsart
Mittels Überweisung nach Erhalt eines Gebührenbescheids
Bitte geben Sie den im Gebührenbescheid mitgeteilten Vertragsgegenstand an.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Bitte teilen Sie uns eine zustellfähige Rechnungsadresse mit, an welche wir den Gebührenbescheid adressieren können. Bitte geben Sie unbedingt ein Meldedatum an. Wir können Ihre Meldung sonst nicht bearbeiten und es kommt zu Verzögerungen!
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.
Hinweise
Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Über die Gewerbeabmeldung werden folgende Stellen informiert:
- Finanzamt
- ggf. Handwerkskammer
- Industrie- und Handelskammer
- Amtsgericht
- ggf. Berufsgenossenschaften
- Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
-
Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes