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Gewerbe abmelden 

Kurzbeschreibung

Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden. 

Beschreibung

Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. 

Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder  einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.

Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern:

  • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst,
  • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) von den gesetzlichen Vertretern. 

Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeabmeldungen vorzunehmen.
 

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
gewerbemeldestellestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag, 9 Uhr bis 12 Uhr
  • Mittwoch, 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr
  • Dienstag und Freitag geschlossen

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Erbap
  • Buchstabenbereich: A bis K
 06131 12-2752  gewerbemeldestellestadt.mainzde
 Herr Kevin Wex
  • Buchstabenbereich: L bis Z
 +49 6131 12-2752  gewerbemeldestellestadt.mainzde

Unterlagen

Benötigte Unterlagen:

  • ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
  • Kopie Personalausweis oder Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürger:innen (jeweils Vorder- und Rückseite) oder Kopie des Reisepasses zusammen mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

Bei eingetragenen Firmen:

  • ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
  • Kopie der Personalausweise der Geschäftsführung

 
Bei unselbstständiger Zweigniederlassung:

  • ausgedruckter und ausgefüllter Vordruck der Gewerbemeldung
  • Kopie der Personalausweise der Geschäftsführung

Bei Vertretung der Gewerbetreibenden oder Geschäftsführenden:

  • schriftliche Vollmacht
  • Original-Ausweis der vollmachtgebenden Person
  • Original-Ausweis der vollmachtnehmenden Person
  • davon jeweils eine Kopie (Vorder- und Rückseite) des Personalausweises oder Aufenthaltstitels bei NICHT-EU-Bürger:innen

Hinweis: Führerschein, Krankenkassenkarte oder ähnliches sind nicht ausreichend und werden nicht akzeptiert. Sie müssen einen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vorlegen!

Gebühren

Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Für die Prüfung und Bescheinigung des Empfangs einer Anzeige über die Aufgabe eines Gewerbebetriebs fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an.

Zahlungsart

Mittels Überweisung nach Erhalt eines Gebührenbescheids

Bitte geben Sie den im Gebührenbescheid mitgeteilten Vertragsgegenstand an.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.

Bitte teilen Sie uns eine zustellfähige Rechnungsadresse mit, an welche wir den Gebührenbescheid adressieren können. Bitte geben Sie unbedingt ein Meldedatum an. Wir können Ihre Meldung sonst nicht bearbeiten und es kommt zu Verzögerungen!

Fristen

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden.

Hinweise

Steht die Einstellung des Betriebes eindeutig fest und Sie melden Ihr Gewerbe nicht ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Über die Gewerbeabmeldung werden folgende Stellen informiert:

  • Finanzamt
  • ggf. Handwerkskammer
  • Industrie- und Handelskammer
  • Amtsgericht
  • ggf. Berufsgenossenschaften
  • Dezernat Arbeitsschutz der Regierungspräsidien

Voraussetzungen

  • Betriebsauflösung oder
  • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder 
  • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
     

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