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Fischereischein für Jugendliche - Jugendfischereischein 

Beschreibung

Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren, die Fischerei ausüben möchten, können einen Jugendfischereischein erwerben. Sie brauchen keine Fischereiprüfung abzulegen.
Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung einer Person, die den "blauen" Fischereischein hat, erlaubt. Fischerei ohne Begleitung wird als Verstoß geahndet!

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und einen regulären Fischereischein beantragen.

Der Jugendfischereischein kann für das laufende Kalenderjahr beantragt werden. Eine anschließende Verlängerung um ein Kalenderjahr ist möglich. Dafür ist eine Vorsprache beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt notwendig.

Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Jugendfischereischeins vereinbaren Sie bitte einen Termin unter den Telefonnummern +49 6131 12-3132 oder +49 6131 12-3236.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3132
Telefon
+49 6131 12-3236
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens 
orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn,  Buchstaben     A - H         Tel. 12-2409
Herr Müller,       Buchstaben     I - S, St      Tel. 12-2414
Herr Busch,       Buchstaben     Sch, T - Z   Tel. 12-2399

Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.

Thomas Feldmann     Tel. 12-3236
Michelle Schönberg   Tel. 12-3132


Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr 
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Unterlagen

Erstausstellung:

  • ausgefüllter, unterschriebener Antrag
  • Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person
  • ein melderechtlicher Nachweis, z.B. Geburtsurkunde oder Kinderausweis
  • Personalausweis einer erziehungsberechtigten Person
  • ein Passbild, nicht älter als ein Jahr

Verlängerung:
Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeins (Stempel)

Gebühren

Jugendfischereischein: 5,60 Euro

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

    EC-Kartenzahlung erwünscht

Fristen

wird am Tag der Beantragung ausgefertigt

Rechtsgrundlagen

  • Landesfischereigesetz
  • Landesfischereiordnung