Jugendfischereischein
Beschreibung
Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren, die Fischerei ausüben möchten, können einen Jugendfischereischein erwerben. Sie brauchen keine Fischerprüfung abzulegen.
Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung einer Person, die den "blauen" Fischereischein hat, erlaubt. Fischerei ohne Begleitung werden als Verstoß geahndet!
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und einen normalen Fischereischein beantragen.
Der Jugendfischereischein kann für ein Jahr beantragt werden. Eine anschließende Verlängerung um ein Jahr ist möglich. Dafür ist eine Vorsprache beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt notwendig.
Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Jugendfischereischeins vereinbaren Sie bitte einen Termin unter den Telefonnummern +49 6131 12-3132 oder +49 6131 12-3236.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3132
- Telefon
- +49 6131 12-3236
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- uwe.martensstadt.mainzde
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A - H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I - S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T - Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Thomas Feldmann Tel. 12-3236
Michelle Schönberg Tel. 12-3132
Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
Erstausstellung:
- ausgefüllter, unterschriebener Antrag
- Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person
- ein melderechtlicher Nachweis, z.B. Geburtsurkunde oder Kinderausweis
- Personalausweis einer erziehungsberechtigten Person
- ein Passbild, nicht älter als ein Jahr
Verlängerung:
Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeins (Stempel)
Gebühren
Jugendfischereischein: 5,60 Euro
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht
Rechtsgrundlagen
- Landesfischereigesetz
- Landesfischereiordnung