Jugendfischereischein beantragen
Kurzbeschreibung
Wichtige Information:Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitungszeiten für Ausstellungen und Verlängerungen von Fischereischeinen aus personalbedingten Gründen derzeit stark variieren und ggfs. 6 bis 8 Wochen betragen können.
Beschreibung
Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren, die Fischerei ausüben möchten, können einen Jugendfischereischein erwerben. Sie brauchen keine Fischereiprüfung abzulegen.
Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung einer Person, die den "blauen" Fischereischein hat, erlaubt. Fischerei ohne Begleitung wird als Verstoß geahndet!
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und einen regulären Fischereischein beantragen.
Der Jugendfischereischein können Sie für das laufende Kalenderjahr beantragen. Eine anschließende Verlängerung um ein Kalenderjahr ist möglich. Dafür ist eine Vorsprache beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt notwendig.
Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Jugendfischereischeins vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 406
- Telefon
- +49 6131 12-3132
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
Erstausstellung:
- ausgefüllter, unterschriebener Antrag
- Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person
- ein melderechtlicher Nachweis, z. B. Geburtsurkunde oder Kinderausweis
- Personalausweis einer erziehungsberechtigten Person
- ein Passbild, nicht älter als ein Jahr
Verlängerung:
Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeins (Stempel)
Gebühren
Jugendfischereischein: 7,60 Euro
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht
Fristen
Wird am Tag der Beantragung ausgefertigt.
Rechtsgrundlagen
- Landesfischereigesetz
- Landesfischereiordnung