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Ordnungsbehördliche Bestattung 

Beschreibung

Zuständig ist der Wirtschaftsbetrieb Mainz, Betriebszweig Bestattung, als örtliche Ordnungsbehörde. Telefon: 97 15 340.

Nur wenn der Wirtschaftsbetrieb keine bestattungspflichtige Personen ausfindig machen kann, wird die Bestattung als Gefahrenabwehrmaßnahme vom Standes-, Rechts- und Ordnungsamt veranlasst.

Das Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass Leichen spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes ordnungsgemäß zu bestatten sind. Verantwortlich hierfür ist der Erbe.

Soweit ein Erbe nicht zu ermitteln ist, sind die folgenden Personen in der angegebenen Reihenfolge verantwortlich:

  • der Ehegatte
  • die Kinder
  • die Eltern
  • der sonstige Sorgeberechtigte
  • die Geschwister
  • die Großeltern
  • die Enkelkinder

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
206
Telefon
+49 6131 12-2434
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadtmainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens 
orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn,  Buchstaben     A - H         Tel. 12-2409
Herr Müller,       Buchstaben     I - S, St      Tel. 12-2414
Herr Busch,       Buchstaben     Sch, T - Z   Tel. 12-2399

Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.

Thomas Feldmann     Tel. 12-3236
Michelle Schönberg   Tel. 12-3132


Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr 
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Claudia Leister  +49 6131 12-2434  Claudia.Leisterstadt.mainzde

Rechtsgrundlagen

Landesgesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Landes-Bestattungsgesetz (LBestG);

hier: § 9 Abs.1 "Verantwortlichkeit"

Hinweise

Bestattungspflichtige Personen, die sich aus finanziellen Gründen nicht um die Beerdigung kümmern können, haben nach Stellung eines entsprechenden Antrags eventuell einen Anspruch auf (Teil-)Übernahme der Kosten aus Mitteln der Sozialhilfe. Auskünfte hierüber erteilt das zuständige Sozialamt.