Pfandleihgewerbe, Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Wenn Sie das Pfandleihgewerbe ausüben wollen, brauchen Sie eine behördliche Erlaubnis. Ein Pfandleihgewerbe betreibt, wer Geld als Darlehen (in der Regel zins- und kostenpflichtig) gegen Verpfändung von beweglichen Gegenständen verleiht.
Sie benötigen auch eine Erlaubnis, wenn Sie Pfandgeschäfte in der Weise vermitteln, dass Sie Ihnen übergebene Sachen auf Ihren eigenen Namen in ein öffentliches Leihhaus oder bei Pfandleiher:innen verpfänden und die erhaltenen Darlehen an die auftraggebende Person weitergeben (Pfandvermittlung).
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden seit, wenn das zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 208 und 209 a
- Telefon
- +49 6131 12-2435
- Telefon
- +49 6131 12-2943
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- gewerbeerlaubnissestadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle
- Montag, Mittwoch und Donnerstag, 9 Uhr bis 12 Uhr
- Mittwoch, 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr
- Dienstag und Freitag geschlossen
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Marcus Braun |
|
+49 6131 12-2435 | marcus.braunstadt.mainzde |
Herr Jaouad El Bakkal |
|
+49 6131 12-2943 | jaouad.el-bakkalstadt.mainzde |
Unterlagen
- Personalausweis oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers (Kopie)
- Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
-
Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
-
Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.
-
Unternehmenssitz in Deutschland:
-
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
-
Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und ggf. juristische Person
- Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen
- Die Behörde kann Einzelfall weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
-
Wohnsitz in Deutschland:
-
Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten
-
Wohnsitz in Deutschland:
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland als Nachweis, dass Sie über die erforderlichen Mittel und Sicherheiten verfügen
-
Wohnsitz in Deutschland:
- Versicherungsnachweis
- Grundriss der für den Gewerbebetrieb vorgesehenen Räume
Gebühren
700 Euro
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Da eine eigenhändige Unterschrift in den Formularen notwendig ist, bitten wir Sie, uns diese nicht per E-Mail zu übersenden.
Wir akzeptieren deshalb nur Anträge/Anzeigen, die uns unterschrieben auf dem Postweg oder per Fax zugehen.
Voraussetzungen
Wenn Sie als Pfandleiher/in tätig werden wollen, müssen Sie besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen.
- Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.
- Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.
- Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.
- Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.
Die Erlaubnis wird versagt, wenn:
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
- Der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.