Prostitutionstätigkeit anmelden
Beschreibung
Das Prostituiertenschutzgesetz fordert die vorherige Anmeldung der Prostitutionstätigkeit bei der zuständigen Behörde. Die Anmeldung hat persönlich zu erfolgen.
Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Zum Nachweis über die erfolgte Anmeldung stellt die zuständige Behörde der anmeldepflichtigen Person eine Anmeldebescheinigung aus. Diese Anmeldebescheinigung kann ebenfalls in anonymisierter Form ausgestellt werden. Die Verwaltungsleistungen sind gebührenpflichtig.
Verstöße gegen die Anmeldepflicht können entsprechend rechtlich geahndet werden.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Raum
- 406
- Telefon
- +49 6131 12-3132
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78, 80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Romy Anthes | +49 6131 12-3236 | romy.anthesstadt.mainzde |
| Frau Michelle Schönberg | +49 6131 12-3132 | michelle.schoenbergstadt.mainzde |
Unterlagen
Anmeldepflicht für Prostituierte
- Ausgefülltes Antrags-Formular (Anzeige einer Prostitutionstätigkeit nach § 3 Prostituiertenschutzgesetz)
- 1 biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
- Kopie eines Ausweisdokuments
- Nachweis über gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz
- Bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländer:innen: Nachweis der Berechtigung eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben zu dürfen
Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz
- Betriebskonzept
Gebühren
Anmeldepflicht für Prostituierte
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Besonderes Gebührenverzeichnis)
- Anmeldebescheinigung: 30 Euro
- Verlängerung Anmeldebescheinigung: 15 Euro
- Aliasbescheinigung: 10 Euro
Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Die Gebühr berechnen wir nach dem Zeitaufwand verbunden mit einer Mindestgebühr.
- Erlaubnis Prostitutionsgewerbe: mindestens 390 Euro
- Erlaubnis Stellvertretung: mindestens 150 Euro
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht
Rechtsgrundlagen
- Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchGZustV RP)
- Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Besonderes Gebührenverzeichnis)
- Landesverordnung über die Gebühren der Gesundheitsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
- Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)
- Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung - ProstAV)
Formulare
- Prostituiertenschutzgesetz, Prostitutionstätigkeit nach § 3 ProstSchG, Anmeldung
- Prostituiertenschutzgesetz, Erlaubnis nach § 12 ProstSchG, Antrag
- Prostituiertenschutzgesetz, Stellvertretererlaubnis nach § 13 ProstSchG, Antrag
- Prostituiertenschutzgesetz, Betriebskonzept nach § 16 ProstSchG, Vordruck
- Prostituiertenschutzgesetz, Meldung und Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG
- Prostituiertenschutzgesetz, Prostitutionsfahrzeuge, Anlage zum Betriebskonzept
Weiterführende Informationen
- Prostituiertenschutzgesetz, Informationen (deutsch)
- Prostituiertenschutzgesetz, Informationen (englisch)
- Prostituiertenschutzgesetz, Informationen (französisch)
- Prostituiertenschutzgesetz, Informationen (spanisch)
- Prostituiertenschutzgesetz, Informationen (rumänisch)
- Prostituiertenschutzgesetz, Informationen (bulgarisch)
- Prostituiertenschutzgesetz, Informationen (thai)
- Karte Sperrgebiet
