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Prostitutionstätigkeit anmelden 

Beschreibung

Das Prostituiertenschutzgesetz fordert die vorherige Anmeldung der Prostitutionstätigkeit bei der zuständigen Behörde. Die Anmeldung hat persönlich zu erfolgen.

Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Zum Nachweis über die erfolgte Anmeldung stellt die zuständige Behörde der anmeldepflichtigen Person eine Anmeldebescheinigung aus. Diese Anmeldebescheinigung kann ebenfalls in anonymisierter Form ausgestellt werden. Die Verwaltungsleistungen sind gebührenpflichtig.

Verstöße gegen die Anmeldepflicht können entsprechend rechtlich geahndet werden.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Raum
406
Telefon
+49 6131 12-3132
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78, 80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer. Es gibt einen barrierefreien Zugang in der Löwenhofstraße 1.

Unterlagen

Anmeldepflicht für Prostituierte

  • Ausgefülltes Antrags-Formular (Anzeige einer Prostitutionstätigkeit nach § 3 Prostituiertenschutzgesetz)
  • 1 biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
  • Kopie eines Ausweisdokuments
  • Nachweis über gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz
  • Bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländer:innen: Nachweis der Berechtigung eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben zu dürfen

Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe

  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz
  • Betriebskonzept

Gebühren

Anmeldepflicht für Prostituierte

Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Besonderes Gebührenverzeichnis)

  • Anmeldebescheinigung: 30 Euro
  • Verlängerung Anmeldebescheinigung: 15 Euro
  • Aliasbescheinigung: 10 Euro

Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe 

Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen und öffentlich-rechtliche Dienstleistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Besonderes Gebührenverzeichnis)

Die Gebühr berechnen wir nach dem Zeitaufwand verbunden mit einer Mindestgebühr.

  • Erlaubnis Prostitutionsgewerbe: mindestens 390 Euro
  • Erlaubnis Stellvertretung: mindestens 150 Euro

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

EC-Kartenzahlung erwünscht