Schutz der Sonn- und Feiertage (Tanzverbot)
Beschreibung
Zum Schutz der Sonntage sowie der gesetzlichen und kirchlichen Feiertage, gibt es grundsätzlich folgende Verbote:
Arbeitsverbot
Ausnahme z.B. Tätigkeiten zur Verhütung von Notständen
Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen
- an Karfreitag, am Totensonntag und am Volkstrauertag ab 4.00 Uhr
- an Allerheiligen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
- an Heilig Abend ab 13.00 Uhr
Verbot von Sportveranstaltungen:
- an Karfreitag
- an Ostermontag, Pfingstsonntag, Totensonntag, am Volkstrauertag und am 1. Weihnachtstag jeweils bis 13.00 Uhr
an Heilig Abend ab 13.00 Uhr
Verbot von Tanzveranstaltungen
- von Gründonnerstag 4.00 Uhr bis Ostersonntag 16.00 Uhr
- an Allerheiligen
- am Volkstrauertag und
- am Totensonntag
- jeweils ab 4.00 Uhr an Heilig Abend
ab 13.00 Uhr bis zum 1. Weihnachtstag 16.00 Uhr - Inhaber entsprechender Lokalitäten werden regelmäßig auf die Regelungen hingewiesen
- Das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Mainz überwacht die Einhaltung
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 208 und 209 a
- Telefon
- +49 6131 12-2435
- Telefon
- +49 6131 12-2943
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- gewerbeerlaubnissestadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle
- Montag, Mittwoch und Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr
- Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr
- Dienstag und Freitag: geschlossen
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Marcus Braun |
|
+49 6131 12-2435 | Marcus.Braunstadt.mainzde |
Herr Jaouad El Bakkal |
|
+49 6131 12-2943 | Jaouad.El-Bakkalstadt.mainzde |
Rechtsgrundlagen
Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (LFtG)
Hinweise
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Regelungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit
- Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden