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Selbstbestimmungsgesetz, Erklärung abgeben 

Beschreibung

Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen

Das Gesetz über die Selbstbestimmung (SBGG) tritt am 1. November 2024 in Kraft. Hierdurch erhalten transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen die Möglichkeit, durch Erklärung vor dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Diese Erklärung müssen Sie mindestens drei Monate vorher beim Standesamt anmelden. Die Anmeldung ist schon jetzt möglich.

Zuständigkeit

Die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesamt zugeht. Dies ist in der Regel das Standesamt am Geburtsort.

Anmeldung der Erklärung

Die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen ist von der erklärenden Person mindestens drei Monate vorher bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird. 

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.

Kann die Erklärung mehrmals abgegeben werden?

Vor Ablauf eines Jahres nach der Änderung des Gechlechtseintrags und der Vornamen kann keine erneute Erklärung abgegeben werden. Wird durch eine weitere Erklärung eine Änderung zum früheren Geschlechtseintrag bewirkt, können keine neuen Vornamen bestimmt werden. Es werden wieder die früheren Vornamen geführt.

Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Dienstag ganztägig (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Mittwoch geschlossen

Für weitere Auskünfte stehen die zuständigen Mitarbeiterer:innen gerne zur Verfügung.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
E-Mail
personenstandstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Urkundenstelle, Kirchenaustritte:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Ayten Altin
  • Buchstabenbereich: A bis K
 +49 6131 12-2393  Ayten.Altinstadt.mainzde
 Herr Hansjörg Jung
  • Buchstabenbereich: L bis Z
 +49 6131 12-2444  Hansjoerg.Jungstadt.mainzde

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

45 Euro

Zahlungsart

  • Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
  • Mobile Payments
  • Barzahlung ist nicht möglich!

Rechtsgrundlagen

§ 45 b Personenstandsgesetz (PStG)

§ 2 ff. des Gesetzes über die Selbstbestimmung