Selbstbestimmungsgesetz, Erklärung abgeben
Beschreibung
Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
Das Gesetz über die Selbstbestimmung (SBGG) tritt am 1. November 2024 in Kraft. Hierdurch erhalten transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen die Möglichkeit, durch Erklärung vor dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Diese Erklärung müssen Sie mindestens drei Monate vorher beim Standesamt anmelden. Die Anmeldung ist schon jetzt möglich.
Zuständigkeit
Die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesamt zugeht. Dies ist in der Regel das Standesamt am Geburtsort.
Anmeldung der Erklärung
Die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen ist von der erklärenden Person mindestens drei Monate vorher bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird.
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.
Kann die Erklärung mehrmals abgegeben werden?
Vor Ablauf eines Jahres nach der Änderung des Gechlechtseintrags und der Vornamen kann keine erneute Erklärung abgegeben werden. Wird durch eine weitere Erklärung eine Änderung zum früheren Geschlechtseintrag bewirkt, können keine neuen Vornamen bestimmt werden. Es werden wieder die früheren Vornamen geführt.
Sprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Dienstag ganztägig (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Mittwoch geschlossen
Für weitere Auskünfte stehen die zuständigen Mitarbeiterer:innen gerne zur Verfügung.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- personenstandstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Urkundenstelle, Kirchenaustritte:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:
Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Ayten Altin |
|
+49 6131 12-2393 | Ayten.Altinstadt.mainzde |
Herr Hansjörg Jung |
|
+49 6131 12-2444 | Hansjoerg.Jungstadt.mainzde |
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
45 Euro
Zahlungsart
- Kartenzahlung (Giro, Kredit, Visa, Mastercard etc.)
- Mobile Payments
- Barzahlung ist nicht möglich!
Rechtsgrundlagen
§ 45 b Personenstandsgesetz (PStG)
§ 2 ff. des Gesetzes über die Selbstbestimmung