Sondernutzung
Beschreibung
Sondernutzung/Genehmigungen und Plakatierungen
- Die öffentlich gewidmeten Flächen können zum Teil zur gewerblichen Nutzung an Dritte vergeben werden
- Eine Sondernutzungserlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt durch das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt
Vergeben werden die Flächen für:
- Informationsstände, Werbeveranstaltungen
- Verkaufsstände, Verteilen von Flyern
- Warenauslagen, Warenständer
- Werbestopper, Werbeschilder, Klappplakate
- Leuchtreklame, großflächige Werbung
- Plakatierung, Bannerwerbung (im öffentlichen Straßenraum
- Wirtschaftsgärten, Biergärten, Außenbestuhlung, Stehtische,Tag der offenen Tür - sofern Essen und Getränke verkauft werden
(Hier sind die Kollegen für Gaststättenkonzessionen zuständig)
Beantragung
- schriftlicher Antrag
(Vordruck bei der Bauaufsicht und im Service-Center erhältlich) - per Post, Mail oder Fax
- bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt einreichen
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 217
- Telefon
- +49 6131 12-2358
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- sondernutzungstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle
- Montag, Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr
- Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr
- Freitag: geschlossen
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Pascal Mohr | Sondernutzung / Wirtschaftsgärten im Rahmen einer Gaststättenerlaubnis | +49 6131 12-2426 | Pascal.Mohrstadt.mainzde |
Herr Tristan Mohr | Allgemeine Sondernutzung | +49 6131 12-2552 | Tristan.Mohrstadt.mainzde |
Frau Andrea Wahl | Allgemeine Sondernutzung | +49 6131 12-2358 | Andrea.Wahlstadt.mainzde |
Unterlagen
Formloser, schriftlicher Antrag, der folgende Punkte enthalten muss:
- Standort
- Art
- Dauer
- benötigte Fläche der Sondernutzung
Gebühren
- Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren ergibt sich aus dem Einzelfall
- Sie ist von der Größe und Lage der jeweiligen Sondernutzung abhängig
Für Altkleidercontainer:
- einzelfallabhängig (Standort ist entscheidend)
Zahlungsart
- Bar
- Überweisung
- EC-Karte
EC-Kartenzahlung erwünscht
Rechtsgrundlagen
- Landesstraßengesetz
- Richtlinie "Gestaltung von Sondernutzung im öffentlichen Raum"
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mainz
Hinweise
- Genehmigung zum Plakatieren an öffentlichen Flächen erteilt:
Deutsche Städte- und Medien GmbH (DSM)
Mainz-Kastel, Telefon +49 6131 725313 - Gastronomiebetriebe können Sondernutzungsflächen für Außenbestuhlung beantragen (Antrag "Sondernutzung für die Erweiterung eines bestehenden Wirtschaftsgartens" untenstehend)
Formulare
- Sondernutzung Bannerwerbung, Antrag
- Sondernutzung Informations- oder Werbeveranstaltungen, Antrag auf Erlaubnis
- Sondernutzungen Wirtschaftsgärten, Antrag
- Sondernutzung Wirtschaftsgärten ohne Alkoholausschank, Antrag
- Sondernutzung für die Erweiterung eines bestehenden Wirtschaftsgartens, Antrag auf Erlaubnis
- Sondernutzung für die Überdachung (Aufbauten) eines bestehenden Wirtschaftsgartens, Antrag auf Erlaubnis
- Sondernutzung Verteilaktionen, Antrag
- Sondernutzung, Plakatierung für eine Veranstaltung in einem Mainzer Stadtteil, Antrag
- Sondernutzung, Verkaufsstand Standort Seppel-Glückert Passage, Ecke Franziskanerstraße, Antrag
Merkblätter
Richtlinien
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
- Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum
- Richtlinie zur Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz
- Richtlinie über die Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum - Überdachungen von Wirtschaftsgärten (Corona)