Sprengstoffrecht
Kurzbeschreibung
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur noch im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich. Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung auch auf die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung.Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 407/408
- Telefon
- +49 6131 12-2399
- Telefon
- +49 6131 12-2409
- Telefon
- +49 6131 12-2414
- sprengstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A - H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I - S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T - Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Thomas Feldmann Tel. 12-3236
Michelle Schönberg Tel. 12-3132
Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Johannes Weishahn |
|
+49 6131 12-2409 | waffenstadt.mainzde |
Herr Christian Müller |
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+49 6131 12-2414 | waffenstadt.mainzde |
Herr Nico Busch |
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+49 6131 12-2399 | waffenstadt.mainzde |
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Änderung einer Erlaubnis § 27 SprengG zum Erwerb von Treibladungspulver (Nitro- und Schwarzpulver). Nutzen Sie dazu bitte die zur Verfügung stehende Vorlage.
- Anlage zum Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG
- Original des Fachkundezeugnisses
- Original der Erlaubnis nach § 27 SprengG
- Bedürfnisnachweis (siehe Merkblatt unter Downloads)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV für das Abbrennen eines Kleinfeuerwerks. Nutzen Sie dazu bitte die zur Verfügung stehende Vorlage.
Rechtsgrundlagen
- Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Hinweise
Voraussetzungen: Siehe Merkblätter Erlaubnis nach § 27 SprengG und § 24 Abs. 1 der 1. SprengV (Kleinfeuerwerk). Da eine eigenhändige Unterschrift in den Formularen notwendig ist, bitten wir Sie, uns diese nicht per E-Mail zu übersenden. Es werden deshalb nur Anträge/Anzeigen akzeptiert, die uns unterschrieben auf dem Postwege oder per Fax zugehen. Falls genaue Informationen gewünscht sind, können diese unter Downloads (Merkblatt) heruntergeladen werden.