Straßenmusik
Beschreibung
Ein Merkblatt enthält alle Informationen, welche Regelungen beachtet werden müssen, wenn man in der Mainzer Innenstadt Straßenmusik darbieten möchten.
Die Stadtverwaltung Mainz hat am 30.03.2004 eine Allgemeinverfügung erlassen. um die Darbietung von Straßenmusik in den Fußgängerzonen der Mainzer Innenstadt zu regeln.
Den vollständigen Wortlaut der Allgemeinverfügung können Sie beim Standes-, Rechts- und Ordnungsamt einsehen.
Das Merkblatt regelt u.a.:
- sog. "Spielzonen"
- wann die Straßenmusik erlaubt ist
- wo und wie lange sie sein darf
Adresse
Besucheranschrift
Stadtwache der Landeshauptstadt MainzRheinstraße 55
55116 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist telefonisch rund um die Uhr besetzt, Montag bis Sonntag 0 - 24 Uhr.
Persönliche Vorsprachen von Bürgerinnen und Bürger sind zu folgenden Zeiten möglich:
- Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr
- Freitag und Samstag 10 bis 22 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Haltestelle: Rheingoldhalle/Rathaus
Linien: 28, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 63, 66, 70, 71, 79, 80, 81, 90,
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Linien: 28, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 63, 66, 70, 71, 79, 80, 81, 90,
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