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Verwarnungsgeld (Standes-, Rechts- und Ordnungsamt) 

Kurzbeschreibung

In der Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt Mainz (§ 6 Abs. 1, Ziffern 1-21 GefAbwVO), der Satzung über die Benutzung der Feldwege in der Stadt Mainz (§ 7 Abs. 3 Feldwegesatzung), der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen in der Stadt Mainz (§ 2 Abs. 2 Grünanlagensatzung), im Umweltrecht (§ 69 KrWG) und in der Abfallsatzung der Stadt Mainz sind jeweils Buß- und Verwarnungsgelder für Verstöße gegen die jeweiligen Vorschriften vorgesehen.

Um eine Gleichbehandlung bei der Ahndung von begangenen geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zu gewährleisten, hat die Landeshauptstadt Mainz im Hinblick auf die bessere Praktizierbarkeit Verwarnungsgelder bis zur zulässigen Höhe von 55 Euro gem. § 56 Ordnungswidrigkeitengesetzes festgelegt.

Diese Verwarnungsgelder sind im Verwarnungsgeldkatalog gelistet. Diesen können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.

Beschreibung

Verwarnungsgeld Standes-, Rechts- und Ordnungsamt

Überweisung an:

Rheinhessen Sparkasse
Kontonummer: 331 (BLZ: 553 500 10)
Verwendungszweck: entsprechend angeben

IBAN: DE48 5535 0010 1800 0003 31
Swift-Bic. MALADE51WOR

Adresse

Besucheranschrift

Stadtwache der Landeshauptstadt Mainz
Rheinstraße 55
55116 Mainz
Raum
107
Telefon
+49 6131 12-49333
Telefax
+49 6131 12-3010

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist telefonisch rund um die Uhr besetzt, Montag bis Sonntag 0 - 24 Uhr.

Persönliche Vorsprachen von Bürger:innen sind zu folgenden Zeiten möglich:

  • Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr
  • Freitag und Samstag 10 bis 22 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Rheingoldhalle/Rathaus
Linien: 28, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 63, 66, 70, 71, 79, 80, 81, 90,
91

Gebühren

siehe Verwarnungsgeldkatalog

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

EC-Kartenzahlung erwünscht