Waffenrecht
Kurzbeschreibung
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur noch im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich. Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung auch auf die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung.Beschreibung
Für den beabsichtigten Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition ist in unserer Dienststelle ein vorgeschriebener Formantrag erhältlich.
Alle, die erlaubnispflichtige Schusswaffen oder Munition erwerben und tatsächliche Gewalt mit ihnen ausüben wollen, bedürfen grundsätzlich einer vorherigen Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Für Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Mainz ist dies das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt.
Zum Mitführen von Tierabwehrsprays oder Elektroimpulsgeräten mit entsprechender Zulassung benötigen Sie keine waffenrechtliche Erlaubnis. Das Mitführen von Softair-Waffen und anderer Anscheinswaffen bleibt auch mit einem Kleinen Waffenschein weiterhin verboten.
Voraussetzungen
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Ihr Hauptwohnsitz ist in der Landeshauptstadt Mainz.
- Sie können die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des §5 WaffG und die erforderliche Sachkunde im Sinne des §7 WaffG nachweisen.
- Sie besitzen die notwendige persönliche Eignung gemäß §6 WaffG.
- Sie können ein waffenrechtliches Bedürfnis im Sinne des §8 WaffG nachweisen, z.B. durch einen gültigen Jagdschein oder Befürwortung eines anerkannten Schießsportverbandes.
- Sie können bei der Beantragung eines Waffenscheines oder einer Schießerlaubnis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro nachweisen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 407/408
- Telefon
- +49 6131 12-2409
- Telefon
- +49 6131 12-2399
- Telefon
- +49 6131 12-2414
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- waffenstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens
orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A - H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I - S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T - Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.
Thomas Feldmann Tel. 12-3236
Michelle Schönberg Tel. 12-3132
Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Johannes Weishahn |
|
+49 6131 12-2409 | waffenstadt.mainzde |
Herr Christian Müller |
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+49 6131 12-2414 | waffenstadt.mainzde |
Herr Nico Busch |
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+49 6131 12-2399 | waffenstadt.mainzde |
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen bitte telefonisch erfragen
Zahlungsart
Die Zahlung mit EC-Karte ist erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Waffengesetz (WaffG)