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Waffenrecht 

Kurzbeschreibung

Möchten Sie mit Mitarbeitenden des Fachbereichs Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht persönlich sprechen, müssen Sie vorab einen Termin vereinbaren. Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung.

Beschreibung

Für den beabsichtigten Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition ist in unserer Dienststelle ein vorgeschriebener Formantrag erhältlich.

Alle, die erlaubnispflichtige Schusswaffen oder Munition erwerben und tatsächliche Gewalt mit ihnen ausüben wollen, bedürfen grundsätzlich einer vorherigen Erlaubnis der zuständigen Behörde. 
Für Bürger:innen der Landeshauptstadt Mainz ist dies das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt.

Zum Mitführen von Tierabwehrsprays oder Elektroimpulsgeräten mit entsprechender Zulassung benötigen Sie keine waffenrechtliche Erlaubnis. Das Mitführen von Softair-Waffen und anderer Anscheinswaffen bleibt auch mit einem Kleinen Waffenschein weiterhin verboten.

Voraussetzungen

  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in der Landeshauptstadt Mainz.
  • Sie können die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des §5 WaffG und die erforderliche Sachkunde im Sinne des §7 WaffG nachweisen.
  • Sie besitzen die notwendige persönliche Eignung gemäß §6 WaffG.
  • Sie können ein waffenrechtliches Bedürfnis im Sinne des §8 WaffG nachweisen, z. B. durch einen gültigen Jagdschein oder Befürwortung eines anerkannten Schießsportverbandes.
  • Sie können bei der Beantragung eines Waffenscheines oder einer Schießerlaubnis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro nachweisen.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
407/408
Telefon
+49 6131 12-2409
Telefon
+49 6131 12-2399
Telefon
+49 6131 12-2414
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
waffenstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst:
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Tel. 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Eine Vorsprache beim Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung für Waffen-, Jagd- und Sprengstoffsachen auch die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens 
orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn,  Buchstaben     A - H         Tel. 12-2409
Herr Müller,       Buchstaben     I - S, St      Tel. 12-2414
Herr Busch,       Buchstaben     Sch, T - Z   Tel. 12-2399

Fischereischeine:
Eine Vorsprache beim Fachbereich für Fischereischeine ist nur im Rahmen eines vorab vereinbarten Termins möglich.

Thomas Feldmann     Tel. 12-3236
Michelle Schönberg   Tel. 12-3132


Fundbüro:
Das Fundbüro hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr 
Freitag:
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Johannes Weishahn
  • Buchstabenbereich: A bis H
 +49 6131 12-2409  waffenstadt.mainzde
 Herr Christian Müller
  • Buchstabenbereich: I bis S, St
 +49 6131 12-2414  waffenstadt.mainzde
 Herr Nico Busch
  • Buchstabenbereich: Sch, T bis Z
 +49 6131 12-2399  waffenstadt.mainzde

Unterlagen

Reichen Sie entsprechend Ihres Anliegens bitte die erforderlichen Unterlagen mit ein.

Zahlungsart

  • Bar
  • EC-Karte

      EC-Kartenzahlung erwünscht

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz (WaffG)