Schülerbeförderung
Beschreibung
Aktuell: Termine können ab dem 25.05.2020 nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an die jeweiligen Sachbearbeiter*innen) und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden. Es kann maximal eine Person mit Mund-Nasen-Bedeckung an einem Termin teilnehmen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ganzen Haus ist erforderlich, auch während der Vorsprache.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: mainz.de/oeffnungszeiten
Allgemeines
Hier erhalten Sie Anträge für die Fahrtkostenerstattung als Download. Die Anträge sind außerdem bei der Schule erhältlich. Der Antrag muss von der Schule bestätigt werden. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen.
Voraussetzungen:
- Für Grundschulen: Der kürzeste Fußweg vom Wohnort zur zuständigen Schule (bitte den Schulbezirk der jeweiligen Grundschule beachten) muss länger als 2 Kilometer oder besonders gefährlich sein.
- Für weiterführende Schulen: Der kürzeste Fußweg vom Wohnort zur Schule muss länger als 4 Kilometer oder besonders gefährlich sein. Die Fahrkostenerstattung erfolgt nur bis zur nächstgelegenen Schule.
- Zusätzlich ist die Fahrkostenübernahme einkommensabhängig für Schüler: - der Klassenstufe 11 - 13 der Integrierten Gesamtschule - der Klassenstufe 11 - 13 der Gymnasien - der Berufsaufbauschulen in Vollzeitform - der Fachoberschulen in Vollzeitform - der beruflichen Gymnasien - der Fachschulen in Vollzeitform, für deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht zwingend erforderlich ist.
- In diesen Fällen ist eine Einkommensüberprüfung notwendig.
Seit dem Schuljahr 2012/13 ist die Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I eigenanteilsfrei.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-2557
- Telefax
- +49 6131 12-3656
- schuelerbefoerderungstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Termine können ab dem 25.05.2020 nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an die jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter) und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden. Es kann maximal eine Person mit Mund-Nasen-Bedeckung an einem Termin teilnehmen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ganzen Haus ist erforderlich, auch während der Vorsprache.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 67, 68, 69, 75, 76, 90, 92, 93, 620, 650, 652, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Marius Leistler | Freigestellter Schülerverkehr, Eingliederungshilfe, Gymnasium Maria-Ward, Waldorfschule, Steinhöfelschule, hessische Schulen | +49 6131 12-2033 | Marius.Leistlerstadt.mainzde |
Frau Sonja Horn | Grundschulen, Förderschulen, Rabanus-Maurus-Gymnasium, Theresianum, BBS IV, Ketteler-Schule | +49 6131 12-3703 | Sonja.Hornstadt.mainzde |
Frau Simone Lahr | Integrierte Gesamtschulen | +49 6131 122506 | Simone.Lahrstadt.mainzde |
Frau Annika Lehmpfuhl | Kanonikus-Kir-Realschule plus, Gymnasium am Kurfüstlichen Schloss, Gymnasium Otto-Schott, Hochbegabtenschule/Internationale Schule, Zuweisung an Grundschulen | +49 6131 12-2631 | annika.lehmpfuhlstadt.mainzde |
Herr Michael Müller | Martinusschulen, Berufsbildende Schulen I-III, Gymnasium und Realschule plus Willigis, Realschule plus Lerchenberg, Grund- und Realschule plus Budenheim/Mainz-Mombach, Praktikumsfahrten | +49 6131 12-3071 | Michael.Muellerstadt.mainzde |
Unterlagen
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Einkommensbelege (ab Sekundarstufe II)
Rechtsgrundlagen
§ 69 des Landesgesetzes über Schulen in Rhld.-Pf. (Schulgesetz - SchulG -)
§ 33 des Landesgesetzes über die Errichtung und Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft (-PrivSchG-)
Satzung der Stadt Mainz über die Schülerbeförderung
Hinweise
Formulare
- Fahrtkostenerstattung Schülerbeförderung, Berufsvorbereitungsjahr und Berufsfachschule 2021/2022
- Fahrtkostenerstattung Schülerbeförderung, Schulkindergarten, Grund- und Förderschule 2021/2022
- Fahrtkostenerstattung Schülerbeförderung, Sekundarstufe I, Realschule, Realschule plus, Integrierte Gesamtschule und Gymnasium Klassenstufe 5 – 10, 2021/2022
- Fahrtkostenerstattung Sekundarstufe II 2020/21, Antrag
- Fahrtkostenerstattung Schülerbeförderung, Sekundarstufe II 2021/2022
- Fahrtkostenerstattung Sekundarstufe II 2020/21, Ergänzungsformular für Alleinerziehende
- Fahrtkostenerstattung Schülerbeförderung Sekundarstufe II 2021/2022, Ergänzungsformular für Alleinerziehende