Elterngeld
Beschreibung
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen.
- Elterngeld können sowohl selbstständig als auch nicht selbstständig tätige, erwerbslose, studierende und in Ausbildung befindliche Elternteile beantragen.
- Elterngeld wird immer für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und für höchstens zwölf Monate beziehen. Ein Anspruch auf Elterngeld für zwei Monate kann bestehen, wenn beide Eltern vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen (Partnermonate) oder der Elternteil alleinerziehend ist und der Familie für mindestens zwei Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. Grundsätzlich können Eltern insgesamt ab der Geburt eines Kindes für bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Die Eltern können hierbei frei untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte.
- Für Adoptionen existiert eine Sonderregelung.
- Für Eltern, deren Kinder nach dem 01.07.2015 geboren werden, gelten zusätzlich die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit.
Beantragung
Zur Beantragung nutzen Sie bitte den Antrag auf Elterngeld. Die Formulare hierfür finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Die Anträge liegen auch bei der Information des Bürgeramtes oder im Stadthaus bei der Informationsstelle des Amtes für soziale Leistungen, EG aus.
Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit den Antrag mit ElterngeldDigital auszufüllen. Der Link hierzu ist ebenfalls auf dieser Seite bereitgestellt.
Der digitale Antragsassistent unterstützt Eltern bei der Antragstellung mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung. Zuletzt müssen Sie den Antrag nur noch ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den Anlagen per Post an die zuständige Elterngeldstelle senden.
Fragen zum Antrag / Beratungstermin
Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zu den telefonischen Sprechzeiten erforderlich.
Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt gibt es nicht mehr, die Daten werden dem Finanzamt per Steuer-ID elektronisch übermittelt.
Die Zuständigkeit innerhalb der Elterngeldstelle richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes.
Voraussetzungen für Geburten ab dem 01.09.2021:
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
- ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- die weiteren Voraussetzungen der Vorschriften nach dem BEEG erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass bei Geburten bis zum 31.08.2021 eine Erwerbstätigkeit mit nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erlaubt ist.
Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 Euro (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Für Geburten bis zum 31.08.2021 gilt für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Telefonsprechzeiten: Dienstag und Donnerstag: 9.00 Uhr - 11.00 Uhr Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Alexandra Bullock | Buchstaben: A, I, Q, R, | +49 6131 12-2982 | Alexandra.Bullockstadt.mainzde |
Frau Anna Berkes | Buchstaben: B,V, W | +49 6131 12-2760 | Anna.Berkesstadt.mainzde |
Frau Andrea Plankmeister | Buchstaben: C,S,Ö | +49 6131 12-3700 | Andrea.Plankmeisterstadt.mainzde |
Frau Martina Müller | Buchstaben: D, E, F, U, Z | +49 6131 12-2810 | Martina.Muellerstadt.mainzde |
Frau Jutta Schöneck | Buchstaben: G, M, Ü, X | +49 6131 12-3701 | Jutta.Schoeneckstadt.mainzde |
Frau Julia Kringel | Buchstaben: H, J, L, N | +49 6131 12-2739 | Julia.Kringelstadt.mainzde |
Frau Lea Arend | Buchstaben: K, O, P, Y | +49 6131 12-3183 | Lea.Arendstadt.mainzde |
Frau Judith Minak | Buchstaben: T | +49 6131 12-3506 | Judith.Minakstadt.mainzde |
Unterlagen
Antrag auf Elterngeld
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Hinweise
Zusätzliche Informationen und Antragsunterlagen zum Elterngeld finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz
Bearbeitungsdauer
Aufgrund von unbesetzten Stellen ist die Personalsituation sehr angespannt und führt zu sehr langer Auftragsbearbeitungszeit.