Heizkostenbeihilfe
Beschreibung
Sie können eine Heizkostenbeihilfe beim Amt für soziale Leistungen und beim Jobcenter Mainz beantragen.
Anträge sind an verschiedenen Stellen erhältlich:
- Für Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, beim Amt für soziale Leistungen
- Für Personen, die erwerbsfähig sind, beim Jobcenter Mainz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10-12 Uhr
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Mittwoch: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Jana Becker | Buchstaben: Nh-Nz, O/Ö, Q, R, X, Y, Z | +49 6131 12-4429 | Jana.Beckerstadt.mainzde |
Frau Nadine Dieterich | Buchstaben: Ga-Gd, Pa-Pe, Sch | +49 6131 12-3001 | Nadine.Dieterichstadt.mainzde |
Frau Aline Gans | Buchstaben: Bo/ö, D, H, I | +49 6131 12-2749 | Aline.Gansstadt.mainzde |
Frau Carolin Illing | Buchstaben: Bp-Bz, Gf-Go/ö, J, M | +49 6131 12-3961 | Carolin.Illingstadt.mainzde |
Frau Maria Izbitsky | Buchstaben: F, Ge, Gp-Gz, Na-Ng, V, W | +49 6131 12- 3708 | Maria.Izbitskystadt.mainzde |
Frau Kehl | Buchstaben: Bf-Bn,C, S -ohne Sch- | +49 6131 12-4430 | Birte.Kehlstadt.mainzde |
Frau Kerstin Lorbach | Buchstaben: A,Ba-Be | +49 6131 12-3614 | Kerstin.Lorbachstadt.mainzde |
Frau Alexandra Spohr | Buchstaben: E, L, T, U/Ü | +49 6131 12-2718 | |
Frau Laura Stabroth | Buchstaben: K, Pf-Pz | +49 6131 12-3024 | Laura.Stabrothstadt.mainzde |
Frau Wulfert | Sachbearbeiterin für die Hilfen nach dem SGB XII | +49 6131 12-3938 |
Hinweise
Voraussetzungen
Sie erhalten bereits Leistungen nach dem SGB XII vom Amt für soziale Leistungen oder Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter Mainz.
Falls Sie keine dieser Leistungen erhalten, jedoch über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie ebenfalls einen Antrag auf Heizkostenbeihilfe stellen.
Gas- und Stromkunden
Bezieherinnen und Bezieher von laufenden Leistungen nach dem SGB XII/SGB II:
Die notwendigen Aufwendungen für Gas- bzw. Stromheizungen gewährt das Amt für soziale Leistungen bzw. das Jobcenter Mainz durch die laufenden monatlichen Zahlungen. Eine Beantragung einer Heizkostenbeihilfe ist daher nicht möglich.
Personen, die keine laufenden Leistungen beziehen:
Ist es Ihnen auf Grund des geringen Einkommen nicht möglich die Jahresabrechnungen zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Heizkostenbeihilfe stellen. Diese Leistungen ist jedoch einkommensabhängig.
Öl- und Kohle-Feuerung; Flüssiggas
Bezieherinnen und Bezieher von laufenden Leistungen nach dem SGB XII/SGB II:
Für die jährliche Beschaffung für die Öl- bzw. Kohlefeuerung bzw. die Heizung mit Flüssiggas können Sie einen Antrag auf Heizkostenbeihilfe stellen.
Personen, die keine laufenden Leistungen beziehen:
Für die jährliche Beschaffung für die Öl- bzw. Kohlefeuerung bzw. die Heizung mit Flüssiggas können Sie einen Antrag auf Heizkostenbeihilfe stellen. Die Leistung ist jedoch einkommensabhängig.