Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Heizkostenbeihilfe 

Beschreibung

Sie können eine Heizkostenbeihilfe beim Amt für soziale Leistungen und beim Jobcenter Mainz beantragen.

Anträge sind an verschiedenen Stellen erhältlich:

  • Für Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, beim Amt für soziale Leistungen
  • Für Personen, die erwerbsfähig sind, beim Jobcenter Mainz

Telefonische Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10-12 Uhr

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Mittwoch: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Hinweise

Voraussetzungen

Sie erhalten bereits Leistungen nach dem SGB XII vom Amt für soziale Leistungen oder Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter Mainz.
Falls Sie keine dieser Leistungen erhalten, jedoch über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie ebenfalls einen Antrag auf Heizkostenbeihilfe stellen.

Gas- und Stromkunden

Bezieherinnen und Bezieher von laufenden Leistungen nach dem SGB XII/SGB II:

Die notwendigen Aufwendungen für Gas- bzw. Stromheizungen gewährt das Amt für soziale Leistungen bzw. das Jobcenter Mainz durch die laufenden monatlichen Zahlungen. Eine Beantragung einer Heizkostenbeihilfe ist daher nicht möglich.

Personen, die keine laufenden Leistungen beziehen:

Ist es Ihnen auf Grund des geringen Einkommen nicht möglich die Jahresabrechnungen zu zahlen, können Sie einen Antrag auf Heizkostenbeihilfe stellen. Diese Leistungen ist jedoch einkommensabhängig.

Öl- und Kohle-Feuerung; Flüssiggas

Bezieherinnen und Bezieher von laufenden Leistungen nach dem SGB XII/SGB II:
Für die jährliche Beschaffung für die Öl- bzw. Kohlefeuerung bzw. die Heizung mit Flüssiggas können Sie einen Antrag auf Heizkostenbeihilfe stellen.

Personen, die keine laufenden Leistungen beziehen:

Für die jährliche Beschaffung für die Öl- bzw. Kohlefeuerung bzw. die Heizung mit Flüssiggas können Sie einen Antrag auf Heizkostenbeihilfe stellen. Die Leistung ist jedoch einkommensabhängig.