Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Mietspiegel anfordern 

Beschreibung

- Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist


Erhältlich ist der Mietspiegel 2021 (derzeit aktuellste Version)
a) Im Internet als Download (www.mainz.de)

b) in gedruckter Fassung:
- in allen Ortsverwaltungen

Der Mietspiegel bietet den Mietvertragsparteien die Möglichkeit die ortsübliche Vergleichsmiete im  Stadtgebiet (einschließlich Vororten) und die Betriebskosten zu ermitteln, die auf Mieter umgelegt werden können. Eine Rechtsberatung bezüglich des Mietrechts ist nicht möglich.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Juergen Meyer Sachgebietsleitung  +49 6131 12-3147  Juergen.Meyerstadt.mainzde

Gebühren

- Mietspiegel in Papierform: 3,50 Euro

- Mietspiegel als Download: Es fallen keine Gebühren an

Rechtsgrundlagen

§§ 558, 558 d (Mietspiegel) Bürgerliches Gesetzbuch

Hinweise

Miethöhe:
- Falls der Verdacht auf Mietüberhöhung nach besteht, wird von der Mietpreisbehörde geprüft, ob die    Voraussetzungen für die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegeben sind
- Hierzu wird die betroffene Wohnung besichtigt und ausgemessen
- Dies geschieht durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  der Mietpreisbehörde, jedoch ausschließlich im Rahmen der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

- Die Erstellung von Privatgutachten, z. B. zur Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen ist der  Mietpreisbehörde nicht möglich
- Für die Verfolgung des Straftatbestandes Mietwucher ist die Staatsanwaltschaft zuständig
- Die Mietpreisbehörde leistet Unterstützung bei der Ermittlung der angemessenen Miete
- Bereits seit 1975 gibt die Stadt Mainz in regelmäßigen Abständen den Mietspiegel heraus, um Mietern und   Vermietern Anhaltspunkte zur einvernehmlichen Vereinbarung der Miethöhe zu geben

- Die bisherigen Mietspiegel fanden sowohl bei den Mietvertragsparteien als auch bei den Gerichten Akzeptanz und haben dazu beigetragen, eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden sowie die Rechtssicherheit zu stärken
- Als Orientierungshilfe dienen die Tabelle 1 für Wohnungen und die Tabelle 2 für Apartments

Betriebskosten:
- Diese sind in der Anlage B des Mietspiegels als Auszug aus der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt
- Ausschlaggebend sind jedoch die für das jeweilige Mietverhältnis getroffenen vertraglichen Vereinbarungen