Mietspiegel anfordern
Beschreibung
- Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist
Erhältlich ist der Mietspiegel 2021 (derzeit aktuellste Version)
a) Im Internet als Download (www.mainz.de)
b) in gedruckter Fassung:
- in allen Ortsverwaltungen
Der Mietspiegel bietet den Mietvertragsparteien die Möglichkeit die ortsübliche Vergleichsmiete im Stadtgebiet (einschließlich Vororten) und die Betriebskosten zu ermitteln, die auf Mieter umgelegt werden können. Eine Rechtsberatung bezüglich des Mietrechts ist nicht möglich.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Alle Ämter für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Juergen Meyer | Sachgebietsleitung | +49 6131 12-3147 | Juergen.Meyerstadt.mainzde |
Gebühren
- Mietspiegel in Papierform: 3,50 Euro
- Mietspiegel als Download: Es fallen keine Gebühren an
Rechtsgrundlagen
§§ 558, 558 d (Mietspiegel) Bürgerliches Gesetzbuch
Hinweise
Miethöhe:
- Falls der Verdacht auf Mietüberhöhung nach besteht, wird von der Mietpreisbehörde geprüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegeben sind
- Hierzu wird die betroffene Wohnung besichtigt und ausgemessen
- Dies geschieht durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Mietpreisbehörde, jedoch ausschließlich im Rahmen der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Die Erstellung von Privatgutachten, z. B. zur Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen ist der Mietpreisbehörde nicht möglich
- Für die Verfolgung des Straftatbestandes Mietwucher ist die Staatsanwaltschaft zuständig
- Die Mietpreisbehörde leistet Unterstützung bei der Ermittlung der angemessenen Miete
- Bereits seit 1975 gibt die Stadt Mainz in regelmäßigen Abständen den Mietspiegel heraus, um Mietern und Vermietern Anhaltspunkte zur einvernehmlichen Vereinbarung der Miethöhe zu geben
- Die bisherigen Mietspiegel fanden sowohl bei den Mietvertragsparteien als auch bei den Gerichten Akzeptanz und haben dazu beigetragen, eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden sowie die Rechtssicherheit zu stärken
- Als Orientierungshilfe dienen die Tabelle 1 für Wohnungen und die Tabelle 2 für Apartments
Betriebskosten:
- Diese sind in der Anlage B des Mietspiegels als Auszug aus der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt
- Ausschlaggebend sind jedoch die für das jeweilige Mietverhältnis getroffenen vertraglichen Vereinbarungen