Verwaltung der Übergangsunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
Beschreibung
Das Amt für soziale Leistungen ist verantwortlich für die Belegung der städtischen Übergangsunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.
Die Fachstelle Wohnraumhilfen ist bemüht, die in den Obdachlosenunterkünften untergebrachten Personen möglichst schnell wieder in ein reguläres Mietverhältnis zurückzuführen.
Werden Familien/Mehrpersonenhaushalte zwangsgeräumt wird auch das Amt für soziale Leistungen (Fachstelle Wohnraumhilfen) tätig.