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Wohnberechtigungsschein beantragen

Mit einem Wohnberechtigungsschein kann ein Mieter die Berechtigung nachweisen, in Rheinland-Pfalz eine Sozialwohnung zu beziehen. 

Mit einem Wohnberechtigungsschein können Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, eine Sozialwohnung in Rheinland-Pfalz zu beziehen.

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Sachgebiet Wohngeld, Wohnberechtigungen und Fehlbelegungsabgabe, Überwachung öffentlich geförderter Wohnraum

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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