Wohnraumsicherung beantragen
Beschreibung
Hilfestellung bei Wohnungsproblemen mit dem Ziel Wohnraum zu erhalten und Obdachlosigkeit zu vermeiden
Das Amt für soziale Leistungen bietet
- persönliche Beratung und Unterstützung bei akutem oder drohendem Wohnungsverlust, durch
- Kündigung
- Räumungsklage
- Zwangsräumung
Beantragung
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Eine telefonische Beratung vorab ist empfehlenswert
Voraussetzungen für eine Darlehensgewährung sind:
- Angemessenheit der Miete
- Zukünftige Mietzahlungen müssen dauerhaft gesichert sein, z. B. durch ein ausreichendes Einkommen, ALG II-Leistungen oder Grundsicherungsleistungen
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Anna-Marina Wenzel | Buchstaben: A,B,J | +49 6131 12-3186 | Anna-Marina.Wenzelstadt.mainzde |
Frau Diana Heinermann-Günther | Buchstaben: C-H, V, W | +49 6131 12-2927 | Diana.Heinermann-Guentherstadt.mainzde |
Frau Gisela Nieland | Buchstaben: I,K,L,N,O,U,X-Z | +49 6131 12-2509 | Gisela.Nielandstadt.mainzde |
Herr Lennart Grundei | Buchstaben: M,P-T | +49 6131 12-3290 | Lennart.Grundeistadt.mainzde |
Unterlagen
- Mahn- oder Kündigungsschreiben bzw. Räumungsklage, ggf. Räumungsurteil
- Mietvertrag oder Mietbescheinigungen über aktuelle Miethöhe
- Einkommensnachweise, z.B.:
- Gehaltsnachweise
- wenn möglich mindestens für drei Monate
- ALG I-Bescheid, ALG II-Bescheid (Job-Center)
- Kindergeld
- ggf. Kindergeldzuschlag
Nachweis über sonstige Zahlungsverpflichtungen
Gebühren
- Es fallen keine Gebühren an.
- Gewährte Darlehen müssen in monatlichen Raten zurückgezahlt werden.