Wohnungsverlust durch Räumungstitel (Gerichtsurteil)
Beschreibung
Falls eine Räumung trotz intensiven Bemühungen nicht abgewendet werden kann, muss eine Einweisung in die Übergangsunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit der Stadt Mainz erfolgen, soweit eine anderweitige Unterbringung nicht möglich ist.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Johannes Dannich | +49 6131 12-3170 | Johannes.Dannichstadt.mainzde |
Herr Eric Lorenz | +49 6131 12-3173 | Eric.Lorenzstadt.mainzde |