Genehmigung zur Selbstnutzung von gefördertem Wohnraum beantragen
Möchten Sie geförderten Wohnraum selbst nutzen, länger als 3 Monate leer stehen lassen oder anderweitig nutzen, benötigen Sie eine Genehmigung.
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Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Kontakt
Adresse
Wohngeld, Wohnberechtigungen und Fehlbelegungsabgabe, Überwachung öffentlich geförderter Wohnraum
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
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