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Übernahme von Krankenkassenbeiträgen 

Beschreibung

Wenn eine Person schon Leistungen bezieht, klärt die zuständige Sachbearbeitung (Grundsicherung) die Anfrage.

Wenn eine Person noch keine Leistungen bezieht, müsseb wir zunächst klären, ob ein Anspruch besteht, und wenn ja, welcher

  • nach SGB II (grundsätzlich arbeitsfähig): Verweis ans Job-Center oder
  • nach SGB XII (nicht arbeitsfähig, wegen Alter oder Erwerbsminderung): Grundsicherung – Amt für soziale Leistungen

Die Info-Stelle des Amtes für soziale Leistungen gibt Auskünfte, welche Unterlagen Sie benötigen.

Beantragung:

  • schriftlich (per Post oder Fax)

Telefonische Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 Uhr bis 12 Uhr

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3737

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do.:  9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Mi.:  Geschlossen
Fr.:  9 Uhr bis 12 Uhr

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

einzelfallabhängig
Auskünfte erteilt die Info-Stelle des Amtes für soziale Leistungen.

Gebühren

nicht erforderlich

Fristen

einzelfallabhängig

Rechtsgrundlagen

§ 32 SGB XII