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Behindertenparkplatz 

Beschreibung

Ein Behindertenparkplatz ist ein für behinderte Menschen reservierter Pkw-Parkplatz. Er ist durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet. Häufig sind zusätzlich Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung angebracht.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von  8.30 bis 12 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Alkmene Gruber  +49 6131 12-3519  parkausweisestadt.mainzde

Rechtsgrundlagen

  • §46 StVO (Straßenverkehrsordnung: Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
  • VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung)

Hinweise

Wer darf Behindertenparkplätze nutzen?
Auf Behindertenparkplätzen dürfen nur Fahrzeuge geparkt werden, in denen ein europäischer Parkausweis mit Rollstuhlsymbol ausliegt. Er wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt und ist mit einem Lichtbild zu versehen. Damit können Parkerleichterungen genutzt werden, die in dem Mitgliedsstaat eingeräumt werden, in dem sich die Ausweisinhaber aufhalten. Der Ausweis muss beim Parken auf einem Behindertenparkplatz gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Der in Deutschland gelbe/orange Schwerbehindertenausweis legitimiert nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.