Führerschein, Ablauf der Gültigkeit von LKW-Fahrerlaubnisklassen
Beschreibung
Mit dem seit 1.Januar 1999 geltenden Fahrerlaubnisrecht wurde eine Befristung der nach altem Recht erworbenen Lkw-Fahrerlaubnis (Klasse 2) eingeführt.
Die Berechtigung, Kraftfahrzeuge über 7,5 t zu führen, erlischt mit dem 50. Geburtstag.
Wer weiterhin Lkw über 7,5 t führen möchte, muss rechtzeitig vor Erlöschen seiner Fahrerlaubnis der Klasse 2 die Verlängerung beantragen.
Gleiches gilt für Inhaber/innen der Fahrerlaubnis der Klasse 3, die weiterhin Zugkombinationen bis 18,75 t mit 3 Achsen und einem Zugfahrzeug bis 7,5 t führen möchten. Auch hier muss zum 50. Geburtstag die Verlängerung beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass für die gewerbliche Nutzung der LKW-Klassen zusätzlich die Nachweise über die Weiterbildung der Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich sind.
Übergangsregelung für Inhaber/innen der Klasse 2 (§ 76 Nr. 9 FeV)
Die Fahrerlaubnis der Klasse 2 wird bei Umstellung in die Klasse CE bis zum 50. Lebensjahr befristet.
Inhaber/innen einer Fahrerlaubnis der Klasse 2, die das 50. Lebensjahr demnächst vollenden, müssen die Verlängerung beantragen.
Wird die Fahrerlaubnis nicht verlängert, erlischt die Berechtigung Fahrzeuge der Klasse 2 (NEU = Klasse CE) zu führen mit dem 50. Geburtstag. Ab diesem Zeitpunkt können dann nur noch Kraftfahrzeuge der Klasse C1E (ALT = Klasse 3) geführt werden.
Übergangsregelung für Inhaber/innen der Klasse 3 (§ 76 Nr. 9 FeV)
Für Inhaber/innen einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, die Zugkombinationen über 12 t (Zugfahrzeug bis 7,5 t) führen, gilt ebenfalls die Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Üblicherweise wird jedoch den Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 bei Umstellung der Umfang der Klasse C1E ausreichen:
Kraftfahrzeuge bis 7,5 t mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg (12 t) nicht übersteigt.
Die Klasse C1E wird bei der Umstellung unbefristet erteilt, eine Verlängerung ist nicht erforderlich.
Adresse
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Öffnungszeiten
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Termine können zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Weiterhin ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder Maske des Standards KN 95, N 95 oder FFP2 zwingend notwendig!
>> Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde
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Dienstag 8 bis 15 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass aufgrund der Dauer für die Abnahme einer Versicherung an Eides Statt im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen genommen werden können.
Zusätzlicher Service - Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
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