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Führerschein: Umtausch wegen Änderung der Führerscheinangaben beantragen 

Beschreibung

Antrag auf Umtausch eines Kartenführerscheins, z.B. bei Namensänderung, bei Beschädigung des Kartenführerscheins oder wenn die Sehhilfen-Auflage entfallen kann.

Beantragung:

  • eine persönliche Vorsprache ist erforderlich (wegen der Identifikation und Unterschrift)

Voraussetzungen:

  • Die antragstellende Person ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
  • Der Hauptwohnsitz ist in Mainz

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der umzutauschende Führerschein nicht von der Stadtverwaltung Mainz ausgestellt wurde)
    Um die Ausstellung des Führerscheins zu beschleunigen, kann die antragstellende Person die Karteikartenabschrift im Vorfeld bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch anfordern.
    Die Übersendung der Karteikartenabschrift kann unmittelbar per Fax (+49 6131 12-2563) oder per Email (fuehrerscheinstellestadt.mainzde) an die Fahrerlaubnisbehörde Mainz erfolgen.
  • ggf. Nachweis über die Verbesserung des Sehvermögens / Sehhilfen-Auflage kann entfallen - durch Vorlage eines augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung

Bitte beachten Sie hierzu:
Aufgrund der hohen Bedeutung einer ausreichenden Sehfähigkeit und der Unsicherheiten in Bezug auf die Dauerhaftigkeit einer Sehstärkenverbesserung reicht eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 FeV eines Optikers oder eines Augenarztes grundsätzlich nicht aus.
Unabhängig von den betroffenen Fahrerlaubnisklassen müssen Sie den Nachweis einer Sehstärkenkorrektur grundsätzlich durch ein Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes erbringen.
Sofern der Grund einer Laserbehandlung lediglich das Ziel einer Verbesserung der Sehstärke war, kann dieses Zeugnis oder Gutachten auch durch den behandelnden Augenarzt/Augenärztin oder die Augenklinik ausgestellt werden.
Bei einer Laserbehandlung aufgrund einer Augenerkrankung, bei der darüber hinaus auch eine Sehstärkenverbesserung erreicht wurde, kann das Zeugnis oder Gutachten nicht von dem behandelnden Augenarzt/Augenärztin oder der Klinik ausgestellt werden.
Der Grund der Laserbehandlung ist in jedem Fall in dem Zeugnis oder Gutachten anzugeben.

Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:

persönlich

  • Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausweisdokument

durch eine bevollmächtigte Person

  • Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausweisdokumente beider Personen
  • schriftliche Vollmacht

Gebühren

  • EU-Kartenführerschein: 26 Euro
  • Expressversand: 20,50 Euro
  • EU-Kartenführerschein mit Expressversand: 46,50 Euro
  • vorläufige Fahrerlaubnis (wenn erwünscht): 10 Euro bzw. 10,80 Euro innerhalb der Probezeit
  • Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin: 5,10 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise

  • Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.
  • Alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.