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Kraftomnibusgenehmigung, Wiedererteilung beantragen 

Kurzbeschreibung

Sie möchten Ihr Busunternehmen im Gelegenheitsverkehr fortführen? Dann müssen Sie die notwendige Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

Beschreibung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Die Genehmigung ist auf höchstens 10 Jahre befristet. Bevor Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Wiedererteilung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen. Auf Grundlage der neuen, wiederum befristeten Genehmigung können Sie Ihren Kraftomnibusbetrieb nahtlos weiterführen.

Unterlagen

  • aktuelle und auslaufende Genehmigung
  • Antrag auf Wiedererteilung der Kraftomnibusgenehmigung mit Angaben zu
    • Name und Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis im Original
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
    Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht (Kreditinstitut oder Steuerberatung) nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV nicht älter als ein Jahr
    - mindestens 9.000 Euro
    - für jede weitere Konzession im gleichen Verfahren 5.000 Euro
  • Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und bei auswärtigem Wohnsitz auch die Ihres Wohnsitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (nicht älter als drei Monate)
    jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (nicht älter als drei Monate)
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (nicht älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung für die in Anlage 2 aufgeführte/n Person/en (nicht älter als drei Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
    - für den Inhaber/die Inhaberin (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
    - für den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin
    Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
    - für den Inhaber/die Inhaberin (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
    - für den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin
    Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • Jahresabschlüsse der letzten drei Kalenderjahre
  • wenn Sie bilanzieren, GuV (Kontennachweis) aus der Bilanz oder
  • wenn Sie nicht bilanzieren, Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung (EAÜ) oder
  • wenn der Abschluss noch nicht fertig ist: Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Summen-Salden Liste vom Dezember des Jahres
  • Anlage 1 Fahrzeugliste
  • Anlage 2 Angaben zu Beschäftigten
  • Hauptuntersuchungsberichte der letzten 3 Jahre

Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH

Gesellschafterliste
Gesellschaftsvertrag
Geschäftsführervertrag

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Bearbeitungsdauer

  • 3Monate
    Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.

Fristen

  • Geltungsdauer 10 Jahre

Hinweise

Bei der Stadt Mainz können Sie den Antrag online stellen.

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
  • Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind zuverlässig.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
  • Sie haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung in Deutschland.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweis des jeweiligen Landkreises.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls der Widerspruch erfolglos ist.

Was sollte ich noch wissen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.