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Mietwagengenehmigung, Erteilung beantragen 

Kurzbeschreibung

Wenn Sie ein Mietwagengewerbe betreiben möchten, dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung von der für Sie zuständigen unteren Verkehrsbehörde

Beschreibung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Ein entsprechender Antrag ist bei der für Sie zuständigen unteren Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises zu stellen.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

- Formeller Antrag (Name, Vorname des Antragstellers; Wohn-und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)

- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

- Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmer, dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/ Verkehrsleiter)

- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde

- Auszug aus dem Gewerbezentralregister n (bei Unternehmen)

- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Allgemeine Unterlagen:

- Fahrzeugliste, ggf. Mietfahrzeuge mit Mietvertrag bzw. Leasingliste

- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschl. Wagniskennzahl (WKZ)

- Gewerbeanmeldung

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

  • Personalausweis im Original
  • Nachweis über die fachliche Eignung (Sach- und Fachkundeprüfung) durch Bescheinigung Industrie- und Handelskammer im Original
  • Arbeitsvertrag für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Vergütung von 1277 € netto monatlich)
  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
    Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht (Kreditinstitut oder Steuerberatung) nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV nicht älter als ein Jahr
    - mindestens 2.250 Euro
    - für jede weitere Konzession im gleichen Verfahren 1.250 Euro
  • Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und bei auswärtigem Wohnsitz auch die Ihres Wohnsitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (nicht älter als drei Monate)
    jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (nicht älter als drei Monate)
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (nicht älter als drei Monate)
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
    - für den Inhaber/die Inhaberin (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
    - für den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin
    Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister  (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
    - für den Inhaber/die Inhaberin (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
    - für den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin
    Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • Außerordentliche Hauptuntersuchung nach §42 BOKraft
  • aktueller Eichprüfbericht vom Landesamt für Mess- und Eichwesen für die Pkw, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
  • Nachweis des Einbaus eines Wegstreckenzählers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) für Pkw
  • Nachweis Parkplatz (Mietvertrag ggf. Grundbuchauszug)

Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH

  • Gesellschafterliste
  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführervertrag

Gebühren

Rahmengebühr für die Genehmigung: 50,00 Euro bis 500,00 Euro

Für Regelfälle liegt sie

  •  für das erste Fahrzeug bei 60€
  •  Für jedes weitere Fahrzeug bei 30€.

Diese Beträge sind nicht bindend für die Genehmigungsbehörde.

Bei einem übermäßig hohen Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.

Hinweis: Weitere Kosten können entstehen für

  •  Registerauskünfte
  •  Die Erstellung der sonstigen Nachweise“

Zahlungsart

Bar / EC

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen unteren Verkehrsbehörden variieren.

Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden bzw. Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

Fristen

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt der Antrag vollständig vor, ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um drei Monate verlängert werden.

Hinweise

Bei der Stadt Mainz können Sie den Antrag online stellen.

Formulare

ein formeller Antrag auf Erteilung einer Genehmigung eines Mietwagenverkehrs mit Kraftfahrzeugen kann über die jeweilig zuständige untere Verkehrsbehörde abgerufen werden

Voraussetzungen

Werden die Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Antragsteller erfüllt, kann eine Mietwagengenehmigung nach. § 49 PBefG erteilt werden.

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden, d.h.

  • die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist
  • keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vorliegen
  • der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist
  • der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 (1) als erteilt.

Verfahrensablauf

Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen

Antragsbearbeitung durch die zuständige untere Verkehrsbehörde

Erteilung bzw. Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung

Zuständige Stelle

zuständige untere Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises

An wen muss ich mich wenden?

zuständige Untere Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises