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Taxigenehmigung, Übertragung Beförderungsgenehmigung beantragen 

Kurzbeschreibung

Sie wollen die Genehmigung für Ihren Taxibetrieb von sich auf eine andere Unternehmerin oder einen anderen Unternehmer übertragen? Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

Beschreibung

Für die Übertragung der Genehmigung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde stellen.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • Gültige Genehmigung
  • formlose Begründung, warum die Taxi-Genehmigung übertragen werden soll
  • Erklärung des Genehmigungsempfängers zur Zustimmung der Übernahme der Pflichten aus der Taxigenehmigung
  • Antrag auf Übertragung der Taxigenehmigung 
    • Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; 
    • Wohn- und Betriebssitz; 
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort; 
    • Anzahl der Fahrzeuge, 
    • Fahrzeugtyp, 
    • Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person der Genehmigungsempfängerin
  • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2/ § 2 Absatz.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV) der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers, nicht älter als 12 Monate
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft über die Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung der Genehmigungsempfängerin)
  • Führungszeugnis der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen) über die Genehmigungsempfängerin
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) über die Genehmigungsempfängerin oder den Genehmigungsempfänger

Allgemeine Unterlagen

  • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung nach § 25 BOKraft
  • Nachweis des Einbaus eines Fahrpreisanzeigers (Taxameter) und ggf. das letzte Eichprotokoll
  • Gewerbeanmeldung
  • bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung
  • beglaubigter Handelsregisterauszug

Die einzureichenden Unterlagen für übertragende Unternehmer:innen

  • Personalausweis im Original sowie eine Kopie (Vorder- und Rückseite)
  • Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und bei auswärtigem Wohnsitz auch die Ihres Wohnsitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (nicht älter als 3 Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (nicht älter als 3 Monate)
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse (nicht älter als 3 Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung für die in Anlage 2 aufgeführten Personen (nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz in Bonn (bei der Meldebehörde zu beantragen)
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) (nicht älter als 3 Monate)
    Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.

Die einzureichenden Unterlagen für übernehmende Unternehmer:innen

  • Personalausweis im Original sowie eine Kopie (Vorder- und Rückseite) jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person
  • Nachweis über die fachliche Eignung (Sach- und Fachkundeprüfung) durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer
  • Arbeitsvertrag für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person
  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
    Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht (Kreditinstitut oder Steuerberatung) nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV) nicht älter als 1 Jahr
    • mindestens 2.250 Euro
    • für jede weitere Konzession im gleichen Verfahren 1.250 Euro
  • Bescheinigung zu Steuersachen des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und bei auswärtigem Wohnsitz auch die Ihres Wohnsitzes
    • über die steuerliche Zuverlässigkeit (nicht älter als 3 Monate)
    • jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (nicht älter als 3 Monate)
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person (nicht älter als 3 Monate) jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz in Bonn (bei der Meldebehörde zu beantragen) jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0), nicht älter als 3 Monate
    • für die Inhaber:in (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
    • für die Geschäftsführung
      Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • Außerordentliche Hauptuntersuchung nach §42 BOKraft
  • aktueller Eichprüfbericht vom Landesamt für Mess- und Eichwesen für die Pkw, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) für Pkw
  • Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH
    • Gesellschafterliste
    • Gesellschaftsvertrag
    • Geschäftsführervertrag

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach: 

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.
  • Erteilung einer Konzession: 150 Euro
  • jede weitere in dem gleichen Verfahren: 40 Euro

Zahlungsart

Bar/EC

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

Fristen

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

Rechtsgrundlagen

  • Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
  • Richtsatzkatalog
  • Taxiordnung der Landeshauptstadt Mainz
  • Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für Kraftdroschken in der Landeshauptstadt Mainz (Kraftdroschkentarif)

Hinweise

Bei der Landeshauptstadt Mainz können Sie den Antrag online stellen.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Voraussetzungen

  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
  • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland.

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
 

  • Der Betriebssitz muss in Mainz sein.

Verfahrensablauf

Gehen Sie wie folgt vor, um eine Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:

  • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Übertragung der Taxigenehmigung. Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht