Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Bürgerserviceportal
  3. Ämter direkt
  4. Verkehrsüberwachungsamt
  5. Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)
  6. Kfz: Rotes Dauerkennzeichen (MZ-06...) beantragen

Kfz: Rotes Dauerkennzeichen (MZ-06...) beantragen 

Beschreibung

Zuverlässige Kfz-Hersteller:innen, Kfz-Teilehersteller:innen, Kfz-Werkstätten oder Kfz-Händler:innen können für die wiederkehrende eigene betriebliche Verwendung die Zuteilung von roten Dauerkennzeichen (MZ-06...) zur Durchführung von Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • formloser Antrag mit Angabe von Name, Vorname, Geburstdatum, Geburtsort, Adresse
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halter:in im Original
  • aktuelle Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre)
  • polizeiliches Führungszeugnis (für Behörden, Rote Dauerkennzeichen; nicht älter als 3 Monate)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer, ehemalige Deckungskarte) für rote Dauerkennzeichen
  • Mietvertrag, aus dem sich ergibt, dass mind. 3 Stellplätze vorhanden sind
  • unterschriebene Erklärung über die korrekte Nutzung der roten Kennzeichen (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
  • Anfrage beim Verkehrszentralregister über Punktestand erfolgt durch Zulassungsbehörde


Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:

  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Berson und der vollmachtgebenden Person
  • unterschriebene Vollmachtserklärung


Bei Zulassung für im Handelsregister eingetragene Firmen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • aktueller Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
  • Vollmacht der Geschäftsführung oder Prokurist:in mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
  • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Benennung der verantwortlichen Personen
  • Ausweiskopien der verantwortlichen Personen
  • polizeiliches Führungszeugnis (für Behörden, Rote Dauerkennzeichen; nicht älter als 3 Monate) der verantwortlichen Personen
  • unterschriebene Erklärung über die korrekte Nutzung der roten Kennzeichen der verantwortlichen Personen

Gebühren

  • Gebühren für die Erteilung von roten Dauerkennzeichen: 100 Euro
  • Gebühren für die Verlängerung: 43,80 Euro
  • Gebühren für ein neues Fahrzeugscheinheft: 15,60 Euro
  • Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

  • Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen und die Zuverlässigkeit gewährleistet ist, erfolgt die Zuteilung in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Tagen.
  • Wenn Sie auf dem Antrag eine Telefonnummer vermerken, informieren wir Sie, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist.

Rechtsgrundlagen

  • § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
  • § 5 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)

Hinweise

  • Um die roten Kennzeichen durchgängig nutzen zu können, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer (14 Tage vorher) unter Vorlage des Fahrtenbuches und des Fahrzeugscheinheftes schriftlich einen Antrag auf Verlängerung stellen. Eine besondere Aufforderung oder Erinnerung zum Ablauf der Gültigkeit durch die Zulassungsbehörde erfolgt nicht. Die rechtzeitige Antragstellung obliegt Ihnen selbst.
  • Sobald die Gültigkeit abgelaufen ist, müssen Sie die Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft unverzüglich an die Zulassungsbehörde aushändigen. Für die Wiedererteilung ist dann ein Neuantrag erforderlich.
  • Bei der Beantragung eines neuen Fahrzeugscheinheftes müssen Sie das bisherige Fahrzeugscheinheft zusammen mit dem Fahrtenbuch bei der Zulassungsbehörde vorlegen.

Voraussetzungen

Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen:

  • Antragsteller:in muss entweder KfZ-Hersteller:in, KfZ-Teilehersteller:in, KfZ-Werkstatt oder KfZ-Händler:in sein.
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung ist in Mainz.
  • Die Zuverlässigkeit der Antragsteller:in muss gewährleistet sein. Die Überprüfung und Feststellung erfolgt durch die Zulassungsbehörde.
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen. Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich oder in Vertretung durch eine bevollmächtigte Person einreichen.

Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Nutzen Sie dazu bitte die Online-Terminvereinbarung (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite).