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Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) 

Beschreibung

Nach § 18 LMAMG dürfen in bestimmtem Rahmen gastronomische Leistungen auf festgesetzten Veranstaltungen angeboten werden:

  • Auf Märkten dürfen alkoholfreie Getränke, zubereitete Speisen und Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle,
  • Auf Messen und Ausstellungen im Sinne der §§ 2 und 3 LMAMG Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.

Im Übrigen gelten für das Verabreichen von Getränken und zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle die allgemeinen Vorschriften.

Wir weisen darauf hin, dass die Veranstalterin oder der Veranstalter für die gastronomischen Dienstleistungsangebote eine Liste der Beschickerinnen und Beschickern, mit deren Angebotsbeschreibung, beizufügen hat.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2471
Telefax
+49 6131 12-2363
E-Mail
marktverwaltungstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr; Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr.

Aktuelle Information: 
Die Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Die 3G-Regelung entfällt ab sofort. Die Corona-Regeln vor Ort stehen unter dem Punkt "Corona-Informationen".

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Florian Kleis Vertretung, Marktmeister  +49 6131 12-2283  Florian.Kleisstadt.mainzde
 Frau Annette Sehn Sachbearbeiterin  +49 6131 12-2471  krempelmarktstadt.mainzde

Unterlagen

Bitte füllen Sie den Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach dem Gaststättengesetz aus

Hinweise

Bitte beachten Sie das Merkblatt.